Rechtsinformation DOI: 10.38023/413d0d05-f371-4e49-b972-a7537c90268a

Zum „Urheber“ in der Rechtsinformatik

Josef Souhrada
Josef Souhrada
Beate Maier-Glück
Beate Maier-Glück
Region:

Österreich

Rechtsgebiete:

Rechtsinformation

Sammlung:

Tagungsband IRIS 2023

Zitiervorschlag: Josef Souhrada / Beate Maier-Glück, Zum „Urheber“ in der Rechtsinformatik, in: Jusletter IT 23. Februar 2023

Von wem eine Rechtsvorschrift stammt und was sie bedeutet, glaubt man leicht erkennen zu können. Aktuelle Entscheidungen des VfGH zum Gesundheitswesen lassen Zweifel an der Einfachheit entstehen – zumal die Rechtsvorschriften von sehr verschiedenen „Urhebern“ stammen. Die Herkunft eines Textes zu kennen, ist die grundlegende Anforderung an dessen Verständnis, weil für seine Interpretation nicht nur die Sprache, sondern auch die „Person“ des Gesetzgebers eine Rolle spielt. Es zeigt sich: Unterschiedliche Gesetzgeber sprechen sehr verschiedene Sprachen, auch wenn ein Text zunächst in simplem Deutsch verfasst scheint. Wir stellen deshalb zur Diskussion, die Herkunft eines Textes in der Rechtsinformatik zu dokumentieren.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Worum geht es?
  • 2. Es beginnt einfach
  • 3. Gesundheitsplanungs-Erkenntnis – VfGH G 334-341/2021-29 vom 30. Juni 2022
  • 4. Ärztenotdienst-Erkenntnis – VfGH G 101/2022 vom 28. September 2022
  • 5. Gesamtverträge in der Organisationsreform
  • 6. Ausblick
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