Jusletter IT

Der Geldwäscher in der Datensammlung

  • Autoren/Autorinnen: Sabine Kilgus / Cordula Niklaus / Caroline Walser Kessel
  • Beitragsart: E-Commerce
  • Region: Schweiz
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2023
  • DOI: 10.38023/7fa2240c-5603-4205-8c90-c91ceed192aa
  • Zitiervorschlag: Sabine Kilgus / Cordula Niklaus / Caroline Walser Kessel, Der Geldwäscher in der Datensammlung, in: Jusletter IT 27. April 2023
Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) und das mehrfach revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) stehen in einem Spannungsfeld. Während unter dem GwG umfangreiche Daten von Kunden und hinter den Kunden stehenden wirtschaftlich berechtigten Personen erfasst und strukturiert werden müssen, ohne dass diese über alles informiert werden, sieht das DSG grundsätzlich Transparenz bezüglich der eigenen Daten und die Limitierung der Datenerfassung unter dem Gesichtspunkt der Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit vor. Obwohl das GwG grosse Bereiche des DSG derogiert, sind Finanzintermediäre auch unter dem DSG gehalten, dessen Grundsätze einzuhalten und insbesondere die organisatorischen und sicherheitstechnischen Aspekte zu wahren. Dazu eröffnete das DSG die Möglichkeit, mittels Selbstregulierung der Branche, transparente Verhaltenskodices zu schaffen und durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten prüfen zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Wesentliche Aspekte des GwG und des nGwG
  • 2.1. Transparenz bezüglich Personen
  • 2.2. Transparenz bezüglich Herkunft des Vermögens und Zweck der Geschäfts­beziehung
  • 2.3. Umfassende Informationspflichten bezüglich der gesammelten Daten
  • 2.4. Aktionärsregister
  • 3. Wesentliche Aspekte des DSG
  • 3.1. Grösstmöglicher Persönlichkeitsschutz bei der Datenbearbeitung
  • 3.2. Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Zweckmässigkeit
  • 3.3. Datensicherheit
  • 3.4. Betroffenenrechte (Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung)
  • 4. Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des GwG und DSG
  • 4.1. Generelles Verhältnis
  • 4.2. Prüfung und Abklärung allgemein zugänglicher Quellen und Daten
  • 4.3. Erkundigungen bei Direktbetroffenen
  • 4.4. Auskunftsrecht bei der Ausübung der Meldepflicht und des Melderechts
  • 4.5. Datenweitergabe (im In- und Ausland)
  • 4.6. Fehlender datenrechtlicher Schutz der juristischen Person und das Aktionärsregister
  • 5. Ausblick

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