Jusletter IT

Vergaberechtliche Methoden zur Umsetzung krisenbedingter Vertragsänderungen

  • Autor/Autorin: Philipp Götzl
  • Beitragsart: E-Procurement
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Procurement
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2023
  • DOI: 10.38023/659754cd-1933-471b-842e-1753e4504984
  • Zitiervorschlag: Philipp Götzl, Vergaberechtliche Methoden zur Umsetzung krisenbedingter Vertragsänderungen, in: Jusletter IT 27. April 2023
Eine möglichste vergaberechtliche Flexibilität in der Krise bedeutet auch, einmal vergaberechtlich richtig abgeschlossene Verträge ausreichend anpassen zu können. § 365 BVergG 2018 legt nun fest, dass eine wesentliche Änderung eines Vertrages grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren erforderlich macht. Diese Bestimmung gründet auf. Art. 72 der RL 2014/24/EU, der ein komplexes System möglicher Auftragserweiterungen ohne vergaberechtliche Ausschreibungspflicht iZm mit sog. „unwesentlichen“ Vertragsänderungen grundlegt. Diese Ausnahmebestimmungen sollen hier diskutiert sein und damit auch in praktischer Hinsicht analysiert werden, welche vergaberechtlichen Verfahren und welche besonderen Bestimmungen in der Krise zur Verfügung stehen, um die Anwendung von Vergaberecht gerade bei unwesentlichen Vertragsänderungen zu vereinfachen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage
  • 2. Rechtliche Grundlage krisenbedingter Vertragsänderung
  • 3. Analyse krisenbedingte Vertragsänderung
  • 3.1. Gesamt oder Einzelbetrachtung der Lose
  • 3.2. Unwesentliche Vertragsänderung durch Auftragserweiterung
  • 4. Ergebnis

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