TechLawNews by Ronzani Schlauri AttorneysDOI: 10.38023/a4d24b65-e028-4f1b-830e-38163f77b6d7
Die Freigabe von Open-Source-Software durch den Bund
Rika Koch
Simon Schlauri
Zitiervorschlag: Rika Koch / Simon Schlauri, Die Freigabe von Open-Source-Software durch den Bund, in: Jusletter IT 15. Februar 2024
Am 1. Januar 2024 trat das neue «Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben» (EMBAG) in Kraft. Dessen Artikel 9 statuiert eine Pflicht für Bundesbehörden, durch den Bund entwickelte Software als Open-Source-Software (OSS-Pflicht) zu lizenzieren. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese neue Rechtsnorm.
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Was bezweckt Art. 9 EMBAG?
3. Pflicht zur offenen Lizenzierung
4. Ausnahmen
5. Lizenzen
6. Fazit
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