Datenschutz DOI: 10.38023/768932ea-a6ef-4291-b80a-2916dfcfea0d

Eine Replik auf das «Cloud»-Gutachten

David Rosenthal
David Rosenthal
Rechtsgebiete:

Datenschutz, Grundrechte, Cloud Computing

Zitiervorschlag: David Rosenthal, Eine Replik auf das «Cloud»-Gutachten, in: Jusletter IT 15. Februar 2024

Ein von Markus Schefer und Philip Glass hier publiziertes Gutachten zum Einsatz von M365 in öffentlichen Organen sieht darin einen schweren Grundrechtseingriff, weil US-Behörden angeblich frei auf die Daten zugreifen können. In einer Replik zeigt David Rosenthal auf, warum diese Annahmen fehlerhaft sind und daher auch ihre Schlussfolgerungen unhaltbar. Einig sind sich die drei aber bei der Geltung des risikobasierten Ansatzes, der nach Rosenthal den Cloud-Einsatz auch ohne die oft verlangte, aber oft unpraktikable «end-to-end»-Verschlüsselung erlaubt, etwa weil der Gewinn an Datensicherheit etwaige Eingriffe rechtfertigt.


Inhaltsverzeichnis

  • A. Anlass der Replik
  • B. Zusammenfassung der Replik
  • C. Fehlerhafte Annahmen
    • 1. Missverständnis betreffend das U.S. Recht
    • 2. Keine Verletzung der Cybercrime Convention und des Ordre Public
    • 3. Ein Angemessenheitsbeschluss für die U.S.A. steht kurz bevor
    • 4. Der theoretische Zugriff ist noch kein tatsächlicher
    • 5. Fazit
  • D. Risikobasierter Ansatz und Datensicherheit
  • E. Die «Methode Rosenthal»
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