TechLawNews by Ronzani Schlauri Attorneys DOI: 10.38023/58e5428a-c58e-40ed-bd19-37bf7a998c20

Google Analytics: Rechtslage, Alternativen und Risikominimierung

Simon Schlauri
Simon Schlauri
Region:

Schweiz

Rechtsgebiete:

Datenschutz

Zitiervorschlag: Simon Schlauri, Google Analytics: Rechtslage, Alternativen und Risikominimierung, in: Jusletter IT 15. Februar 2024

Mit Bescheid vom 22. Dezember 2021 erklärte die österreichische Datenschutzbehörde dsb die Verwendung des Analyse- und Trackingtools Google Analytics durch ein österreichisches Unternehmen für unzulässig. Dies in Konsequenz zum Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Diese Entscheidung, und eine kurz darauf ergangene vergleichbare Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, sorgen seither für Verunsicherung. Dieser Text geht auf die Entscheidgründe der beiden Behörden ein und legt die Risiken dar, die mit der Verwendung von Google Analytics einhergehen. Zuletzt werden Alternativen zu Google Analytics aufgezeigt und einige Regeln formuliert, mit denen man die Risiken eines Einsatzes von Google Analytics verringern kann.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Der Entscheid der österreichischen dsb
  • 2. Der Entscheid der französischen CNIL
  • 3. Konsequenzen für die Schweiz
  • 4. Empfehlung
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