TechLawNews by Ronzani Schlauri AttorneysDOI: 10.38023/58e5428a-c58e-40ed-bd19-37bf7a998c20
Google Analytics: Rechtslage, Alternativen und Risikominimierung
Simon Schlauri
Zitiervorschlag: Simon Schlauri, Google Analytics: Rechtslage, Alternativen und Risikominimierung, in: Jusletter IT 15. Februar 2024
Mit Bescheid vom 22. Dezember 2021 erklärte die österreichische Datenschutzbehörde dsb die Verwendung des Analyse- und Trackingtools Google Analytics durch ein österreichisches Unternehmen für unzulässig. Dies in Konsequenz zum Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Diese Entscheidung, und eine kurz darauf ergangene vergleichbare Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, sorgen seither für Verunsicherung. Dieser Text geht auf die Entscheidgründe der beiden Behörden ein und legt die Risiken dar, die mit der Verwendung von Google Analytics einhergehen. Zuletzt werden Alternativen zu Google Analytics aufgezeigt und einige Regeln formuliert, mit denen man die Risiken eines Einsatzes von Google Analytics verringern kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Entscheid der österreichischen dsb
2. Der Entscheid der französischen CNIL
3. Konsequenzen für die Schweiz
4. Empfehlung
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