Beiträge DOI: 10.38023/c32afd9f-f303-4a04-a4dd-206afc1853f1

KI in der Verwaltung: Entwicklungen und Herausforderungen

Nadja Braun Binder
Nadja Braun Binder
Nina Laukenmann
Nina Laukenmann
Liliane Obrecht
Liliane Obrecht
Region:

Schweiz

Rechtsgebiete:

Artificial Intelligence & Recht, E-Government

Zitiervorschlag: Nadja Braun Binder / Nina Laukenmann / Liliane Obrecht, KI in der Verwaltung: Entwicklungen und Herausforderungen, in: Jusletter IT 4. Juli 2024

Der vorliegende Beitrag widmet sich den rechtlichen Aspekten eines Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung. Anhand von konkreten Beispielen werden mögliche Einsatzbereiche und verschiedene rechtliche Herausforderungen aufgezeigt. Neben den rechtsetzenden Entwicklungen in der Schweiz wird zudem auf internationale Regulierungsbestrebungen hingewiesen. Die Autorinnen kommen zum Schluss, dass auch in der Schweiz zumindest punktuelle rechtliche Grundlagen sinnvoll und notwendig sind, um den Herausforderungen zu begegnen und den KI-Einsatz rechtsstaatskonform auszugestalten.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Begriffsverständnis
  • 3. Ausgewählte Einsatzbereiche in der öffentlichen Verwaltung
    • 3.1. Standardisierung und Massenverwaltung
    • 3.2. Chatbots und Voicebots
    • 3.3. Intelligente Informationsdurchsuchung
    • 3.4. Prognosen
  • 4. Rechtliche Herausforderungen
    • 4.1. Legalitätsprinzip
    • 4.2. Verfahrensgarantien und Verfahrensgrundsätze
      • 4.2.1. Rechtliches Gehör
      • 4.2.2. Untersuchungsgrundsatz
    • 4.3. Diskriminierungsverbot
      • 4.3.1. Diskriminierungsarten und Erscheinungsformen
      • 4.3.2. Beispiele algorithmischer Diskriminierung
    • 4.4. Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz
      • 4.4.1. Die Verfassungsbestimmung und ihre gesetzliche Konkretisierung
      • 4.4.2. Beispiel 1: Maschinelle Gesichtserkennung
      • 4.4.3. Beispiel 2: Risikomanagementsysteme in der Steuerverwaltung
    • 4.5. Vertrauensschutz
    • 4.6. Transparenz
  • 5. Entwicklungen aus der Perspektive der Bundesverwaltung
  • 6. Fazit
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