Beiträge DOI: 10.38023/4bea28e2-3975-46a3-a058-08f7e546fe28

Risikomanagement nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz

Martina Arioli
Martina Arioli
Region:

EU

Rechtsgebiete:

Artificial Intelligence & Recht

Zitiervorschlag: Martina Arioli, Risikomanagement nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz, in: Jusletter IT 4. Juli 2024

Das Risikomanagementsystem ist eine der Hauptanforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Die KI-VO folgt dem EU-Konzept des New Legislative Framework (NLF) für die Produktsicherheit. Dabei werden grundlegende Anforderungen – wie insbesondere Anforderungen an ein KI-Risikomanagementsystem – in der KI-VO festgelegt, während die technische Umsetzung dieser Anforderungen durch «harmonisierte Normen» gewährleistet werden soll. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Anforderungen an das Risikomanagementsystem nach der KI-VO sowie über bestehende Normen zum Risikomanagementsystem für KI verschaffen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. KI-VO als Verordnung über die Produktsicherheit
  • 3. Der risikobasierte Ansatz der EU KI-VO
  • 4. Das Risikomanagementsystem als Pflicht des Anbieters
  • 5. Das Risikomanagementsystem nach Art. 9 KI-VO
  • 6. Normen und Standards
  • 7. Abgrenzung zur Grundrechte-Folgenabschätzung
  • 8. Bedeutung der Pflicht eines Risikomanagementsystems für Schweizer Unternehmen
  • 9. Würdigung
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