Jusletter IT 4. Juli 2024

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Beiträge DOI: 10.38023/4bea28e2-3975-46a3-a058-08f7e546fe28

Risikomanagement nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz

  • Region: EU
  • Rechtsgebiete: Artificial Intelligence & Recht
  • Zitiervorschlag: Martina Arioli, Risikomanagement nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz, in: Jusletter IT 4. Juli 2024
  • Das Risikomanagementsystem ist eine der Hauptanforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Die KI-VO folgt dem EU-Konzept des New Legislative Framework (NLF) für die Produktsicherheit. Dabei werden grundlegende Anforderungen – wie insbesondere Anforderungen an ein KI-Risikomanagementsystem – in der KI-VO festgelegt, während die technische Umsetzung dieser Anforderungen durch «harmonisierte Normen» gewährleistet werden soll. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Anforderungen an das Risikomanagementsystem nach der KI-VO sowie über bestehende Normen zum Risikomanagementsystem für KI verschaffen.


    • 1. Einführung
    • 2. KI-VO als Verordnung über die Produktsicherheit
    • 3. Der risikobasierte Ansatz der EU KI-VO
    • 4. Das Risikomanagementsystem als Pflicht des Anbieters
    • 5. Das Risikomanagementsystem nach Art. 9 KI-VO
    • 6. Normen und Standards
    • 7. Abgrenzung zur Grundrechte-Folgenabschätzung
    • 8. Bedeutung der Pflicht eines Risikomanagementsystems für Schweizer Unternehmen
    • 9. Würdigung
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