Cybersecurity DOI: 10.38023/3348a313-61b7-4374-806f-27d3836a9400

Zum Ausschluss von Hochschulen aus dem cybersicherheitsrechtlichen Rahmen der NIS2-Richtlinie

Diogo Campos Sasdelli
Diogo Campos Sasdelli
Jan Hospes
Jan Hospes
Noella Edelmann
Noella Edelmann
Christof Tschohl
Christof Tschohl
Rechtsgebiete:

Cybersecurity, Cybercrime

Sammlung:

Tagungsband IRIS 2025

Zitiervorschlag: Diogo Campos Sasdelli / Jan Hospes / Noella Edelmann / Christof Tschohl, Zum Ausschluss von Hochschulen aus dem cybersicherheitsrechtlichen Rahmen der NIS2-Richtlinie, in: Jusletter IT 30. April 2025

Der Beitrag diskutiert rechtliche Probleme, die mit dem Ausschluss von Hochschulen aus dem Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie verbunden sind, etwa im Hinblick auf die adoptierte Definition von ‚Forschungseinrichtung‘, auf die zentrale Bedeutung von Hochschulen in der Cybersicherheitsarchitektur der Union sowie auf die Unsicherheit, die aufgrund der Möglichkeit entsteht, Hochschulen unter mehrere der für NIS2 einschlägigen Sektoren zu subsumieren. An den Beispielen Deutschlands, Österreichs und Tschechiens werden zudem Probleme behandelt, die durch abweichende Umsetzungen in den einzelnen Mitgliedstaaten entstehen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Der Ausschluss von Hochschulen aus dem Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie
  • 3. Rechtliche Probleme im Rahmen der NIS2-Richtlinie
    • 3.1. Probleme mit der Definition von „Forschungseinrichtung“
    • 3.2. Teleologische Ungereimtheiten
    • 3.3. Unsicherheit bei Subsumtion unter mehrere Sektoren
  • 4. Implementierung in den Mitgliedstaaten und Möglichkeit einer Direktwirkung
    • 4.1. Umsetzung in Deutschland
    • 4.2. Umsetzung in Österreich
    • 4.3. Umsetzung in Tschechien
    • 4.4. Möglichkeit einer Direktwirkung (unmittelbaren Wirkung) der Richtlinie
  • 5. Schlussbemerkungen
  • Danksagung
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