Rechtsfragen bei der Übertragung von Token
Die zuverlässige und einfache Übertragung von Vermögenswerten auf einer Blockchain (heute meist in der Form von Token) ist eine zentrale Voraussetzung, um neue Technologien ökonomisch zu nutzen und weiterzuentwickeln. Beinhalten Token Forderungen gegenüber dem Emittenten, bedarf es nach geltendem Schweizer Recht grundsätzlich einer Zession i.S.v. Art. 164 ff. OR, sofern Token nicht in einem Wertpapier verbrieft oder als Bucheffekte ausgegeben werden. Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie Token qualifiziert werden können (als Wertpapiere oder Wertrechte), und ob Wertpapiere sich de lege lata als Token ausgestalten oder Token de lege ferenda als Wertrechte qualifizieren lassen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare