Nikotinhaltige E-Zigaretten im schweizerischen Recht.
Daniel Donauer, Celine Herrmann & Stefanie Mühlebach
Nikotinhaltige E-Zigaretten im schweizerischen Recht
Die Zulässigkeit des Handels von E-Zigaretten im Rahmen des Cassis-de-Dijon Prinzips: Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2018 können nikotinhaltige E-Zigaretten aus der Europäischen Union gestützt auf das sog. Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.
Artikel: Die Zulässigkeit des Handels von E-Zigaretten im Rahmen des Cassis-de-Dijon Prinzips
Kommentar zu: | Urteil: C-7634/2015 vom 24. April 2018 |
SRF informiert: E-Zigaretten werden vermehrt zum Rauchstopp genutzt. Eine Schweizer Studie soll nun Antworten darüber liefern, wie gefährlich nikotinhaltige E-Zigaretten sind. Erste Resultate der Studie werden in zwei Jahren erwartet.