Konkurrierende Rechtsvorschriften-Abkürzungen
Der VwGH zieht alle Rechtsvorschriften des Europarechts, des Bundes, der Bundesländer und auch diverser Selbstverwaltungskörper zur Urteilsbegründung heran. Die Umstellung des Evidenzbüros auf digitale Basis erfordert die eindeutige Bezeichnung jeder Norm, wobei dafür nur eine Länge von 69 Zeichen zur Verfügung stehen. Im Beitrag werden die Bemerkungen des VwGH zur Verwendung identer, konkurrierender Rechtsvorschriften-Abkürzungen beschrieben.
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