E-Voting an Österreichischen Hochschulen
Mit 1. Februar 2001 trat in Österreich die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Wahlen der Österreichischen Hochschülerschaft auf elektronischem Weg in Kraft. Damit ist es nun erstmalig zulässig, Wahlen gesetzlich eingesetzter Vertretungskörper auch im Internet durchzuführen. Ein Modell der strikten informationellen Gewaltenteilung gewährleistet ein elektronisches Wahlsystem, das durch Trennung der Überprüfung der Wahlberechtigung und der eigentlichen Stimmabgabe und Auszählung alle gesetzlichen Anforderungen an den Schutz des Wahlgeheimnisses erfüllt.
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