Gedanken zur Verordnungskundmachung im Internet
Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie das Spannungsverhältnis von mangelnden PC-Anwenderkenntnisse bzw fehlenden Kenntnissen im Umgang mit dem Internet zum rechtsstaatlichen Anspruch der tatsächlichen Zugänglichkeit zum Recht zu bewerten ist. Angesichts des weiten Handlungsspielraumes des Gesetzgebers und der Technologisierung des täglichen Lebens kommt der Autor zum Ergebnis, dass eine Implementierung des lntemets als Kundmachungsmedium verfassungsrechtlich zulässig ist.
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