Rechtsfragen beim Betrieb von Webradios
Die Palette der online abrufbaren Radios reicht vom bloßen Verteilrundfunk via WWW bis zum echten Abrufdienst mit Mehrwertfunktion. Je nach Ausgestaltung benötigt der Betreiber «alte» oder «neue» Nutzungsbewilligungen. Rundfunk i.S. des BVG Rundfunk 19741 liegt i.d.R. nicht vor, wohingegen die Vorgaben des ECG meist zu beachten sind. Der Beitrag erörtert die «Does and Don'ts» beim Betrieb von Webradios.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
There are no comments yet
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
No comments