Entscheidungsrhetorik – Entscheidungsargumentation
Die Rechtsordnung manifestiert sich in ihrer Anwendung. Der Richter bringt in seiner Entscheidung (bildlich gesprochen) das Gesetz «zum Sprechen». Bei der Entscheidungsfindung stellen Argumentation und Rhetorik komplementäre Dimensionen dar, zusammen bieten sie (in ihrer reziproken Interferenz) den Zugang zur juristischen Entscheidungsfindung und zur verstehenden Rekonstruktion von Falllösungen. Ein Ansatz, der eine Dimension vernachlässigt, vermag dem komplexen Vorgang bei der juristischen Entscheidungsfindung nicht gerecht zu werden.
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