Google und der Datenschutz
Einer der zentralen Grundsätze im Datenschutzrecht ist das Verbot der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, solange kein Erlaubnistatbestand vorliegt. Bei zahlreichen Diensten von Google bestehen erhebliche Bedenken, ob der Grundsatz des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt tatsächlich beachtet wird. Google geht vielfach von einer Art «konkludenter Einwilligung» aus und ermöglicht lediglich den nachträglichen Widerspruch im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Angesichts des Vorgehens von Google stellt sich die Frage, ob der Grundsatz des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt noch zeitgemäß ist und angemessen durchgesetzt wird.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundsatz des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt
- 2. Der Ansatz von Google
- 2.1. Speicherung von Suchanfragen
- 2.2. Google Maps und Google Street View
- 2.3. Google Bildsuche und Google Books
- 2.4. Google Mail und Google Text & Tabellen
- 2.5. Google Wave
- 3. Schlussfolgerungen
- 4. Literatur
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