Der Erschöpfungsgrundsatz und Software – auch auf andere digitale Inhalte anwendbar?
In der Entscheidung C-128/11, Oracle v. UsedSoft stellt der EuGH fest, dass der Weiterverkauf von heruntergeladener Gebrauchtsoftware möglich ist. Auf dem Weg dorthin stellen sich durch das Urteil aber auch viele neue Fragen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines zum gegenständlichen Urteil
- 2. Die Entscheidung des EuGH
- 2.1. Der Erschöpfungsgrundsatz
- 2.2. Eine Lücke in der Richtlinie
- 2.3. Software und Lizenz - unteilbares Ganzes
- 2.4. Keine Aufspaltung von Volumslizenzen
- 3. Kritik an der Entscheidung
- 3.1. Das physische Vervielfältigungsstück
- 3.2. Rechtliche Einordnung des Lizenzvertrages
- 3.3. Weiterverkauf des Lizenzvertrages
- 3.4. Beschränkungen der Lizenz
- 3.5. Die Lücke in der Computerprogramm-RL
- 3.6. Aufspaltung von Volumslizenzen und die Argumentation dahinter
- 3.7. Das «unberührte» Vervielfältigungsrecht?
- 3.8. Verkaufen oder Veröffentlichen
- 4. Konsequenzen in der Praxis
- 4.1. Kann man die Erschöpfung verhindern?
- 4.2. Kein Ausschluss des Erschöpfungsgrundsatzes
- 5. Der Erschöpfungsgrundsatz und andere digitale Inhalte
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