Abstraktion und Applikation
Theorie und Praxis – oder Abstraktion und Applikation – stehen in der Rechtsinformatik in einem Spannungsverhältnis gegenüber. Nutzer verlangen mehr und mehr nach handhabbaren Lösungen. Ohne eine Einbeziehung der Theorie besteht die Gefahr eines Wildwuchses von zwar nützlichen Anwendungen, die aber im Rechtssystem nicht zweckmäßig eingebettet sind. Das diesjährige IRIS soll dazu beitragen, dass formales Modell und Wirklichkeit eine zweckmäßige Synthese finden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Sicht der Rechtstheorie
- 2. Die Sicht der Rechtsinformatik
- 3. Die Sicht der IRIS-Vortragenden
- 4. Schlussfolgerungen
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