Die Kundmachung des Wiener Landesrechts im RIS
Das Wiener Landesrecht wird ab 1. Januar 2014 im RIS authentisch kundgemacht. Die Impulse, die von diesem Schritt ausgehen, sind Grundlage für mehrere Reformen in der Wiener Stadtverwaltung. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen auf den Gesetzgebungsprozess und auf das Wiener Rechtsinformationssystem.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die elektronische Kundmachung
- 3. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die elektronische Kundmachung in Wien
- 4. Die Rechtsgrundlage für die Verlautbarung von Landesvorschriften im RIS
- 5. Der Gegenstand der authentischen Kundmachung nach Art. 101a B-VG in Wien
- 6. Die rechtliche Umsetzung in Wien
- 7. Die technische Umsetzung
- 8. Impulse der elektronischen Kundmachung für die Weiterentwicklung des legistischen Kreislaufes
- 9. Impulse durch die Verwendung von Formatvorlagen
- 10. Impulse für eine Änderung der Geschäftsordnungen des Landtages sowie des Gemeinderates
- 11. Impulse für die Umstellung auf eine elektronische Aktenführung
- 12. Die Auswirkungen der elektronischen Kundmachung auf das Wiener Rechtsinformationssystem
- 13. Literatur
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