Keyword Advertising mit bekannten Marken
Zum wiederholten Mal wurde höchstgerichtlich festgehalten, dass die Verwendung einer bekannten Marke als Schlüsselwort einer Adwordsanzeige zu einer Markenverletzung gem. Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV führen kann. Wird jedoch eine echte Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen des Inhabers der bekannten Marke angegeben, kann darin ein rechtfertigender Grund gesehen werden und die Verwendung der bekannten Marke zulässig sein. Fraglich ist, wann eine zulässige Verwendung einer bekannten Marke in der Praxis denkbar ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangsbasis
- 2. Zur Verwendung einer bekannten Marke
- 2.1. Allgemeines
- 2.2. Zur Nachahmung von Waren
- 2.3. Zur Vermeidung von Funktionsbeeinträchtigungen
- 2.4. Zur Vermeidung der Verwässerung und Verunglimpfung
- 3. Schlussfolgerung
- 4. Literatur
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