Das zentrale Wählerregister in Betrieb
Aufgrund des großteils am 1. Jänner 2018 in Kraft getretenen Wahlrechtsänderungsgesetzes 2017 wurde das Zentrale Wählerregister («ZeWaeR») in Betrieb genommen. Insbesondere bei der technischen und organisatorischen Umsetzung des neuen Volksbegehren-Systems ist aus administrativer Sicht «kein Stein auf dem anderen» geblieben. Volksbegehren können nun von jeder Person in jeder Gemeinde oder online unterstützt bzw. unterschrieben werden und erstmals kann man ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich auch elektronisch unterstützen. Schwerpunkte bilden dabei die organisatorischen «Plug-ins», die für die zeitnahe Einbindung der Wählerevidenzen der Länder notwendig geworden sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. «ZeWaeR» – vom «Reißbrett» in die «Produktion»
- 2. Sonderfälle prägten die Analysearbeit
- 3. Die größte Herausforderung im ZeWaeR: das neue Volksbegehren
- 4. Skalierungen, die bereits durchgeführt sind und Skalierungen für die Zukunft
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