Die Vorlage des elektronischen Originalakts in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem BVwG auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, Informationen zukommen zu lassen und Unterlagen zu übermitteln. Dazu gehört insbesondere auch der Originalakt des Vergabeverfahrens.
Nunmehr sind Vergabeverfahren statt auf Papier verpflichtend elektronisch zu führen. Damit ist der Originalakt digital. Damit stellt sich die Frage, wie die Vorlage in den Originalakt erfolgen kann und soll. Der Beitrag beleuchtet dieses Spannungsfeld und zeigt eine praktikable Möglichkeit auf.
Nunmehr sind Vergabeverfahren statt auf Papier verpflichtend elektronisch zu führen. Damit ist der Originalakt digital. Damit stellt sich die Frage, wie die Vorlage in den Originalakt erfolgen kann und soll. Der Beitrag beleuchtet dieses Spannungsfeld und zeigt eine praktikable Möglichkeit auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Problemstellung
- 2. Zum derzeitigen Stand
- 3. Zum elektronischen Vergabeakt
- 4. Zur Verpflichtung des Auftraggebers
- 5. Zur elektronischen Vorlage von Unterlagen
- 6. Zusammenfassung
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