Digitalisierung und Gesellschaftsrecht
Sinn und Zweck der Hauptversammlung ist das Zusammentreffen der Mitglieder, um in unmittelbarer Interaktion den organschaftlichen Willen zu bilden. Dies spiegelt aber kein getreues Bild der Realität wider. Lediglich wenige der Aktien in den Hauptversammlungen börsenotierter Gesellschaften werden von Aktionären vertreten, die physisch präsent sind. Sinkende Teilnehmerzahlen können zu einem Legitimationsproblem führen. Diesfalls können moderne Kommunikationsmittel dazu beitragen, dass sich eine größere Anzahl an Gesellschaftern aktiv an der Unternehmensgestaltung beteiligt. Im Folgenden soll die Zulässigkeit einer virtuellen Hauptversammlung einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definition und Abgrenzung
- 3. Die virtuelle Hauptversammlung de lege lata
- 3.1. Gesetzliche Ausgangslage
- 3.2. Funktionen der Hauptversammlung
- 3.3. Zwischenfazit
- 4. Schlussbetrachtung
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