Rechtssätze und Judikaturlinien

Meinrad Handstanger
Meinrad Handstanger
Kategorie:

Kurzbeiträge

Region:

Österreich

Rechtsgebiete:

Rechtstheorie

Sammlung:

Tagungsband IRIS 2009

Rechtssätze repräsentieren die zentralen Aussagen von Einzelfallentscheidungen. Sie dienen der Operationalisierung des Gesetzes, erschließen den Zugang zum maßgeblichen Fallrepertoire und erleichtern die Konstanz von Fallentscheidungen. In Judikaturdokumentationen werden gleichgelagerte Rechtssätze zu Rechtsatzketten verknüpft. Judikaturlinien dienen v.a. dem Überblick über die Judikatur.


  • 1. Rechtsnorm und Rechtssatz
  • 2. Bildung von Rechtssätzen
  • 3. Die Funktion des Rechtssatzes
  • 4. Rechtssatzketten und Judikaturlinien
  • 5. Rechtspraxis und Rechtssatz
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