jusletter IT 24. September 2015

Zurück zur Ausgabe
Datenschutz

Hamburger Datenschutzbeauftragter: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht

Klarnamenzwang des sozialen Netzwerks in der Kritik

  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Carlo Piltz, Hamburger Datenschutzbeauftragter: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht, in: Jusletter IT 24. September 2015
  • Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Caspar, hat eine verwaltungsrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Ireland Ltd. erlassen und das Unternehmen darin unter anderem verpflichtet, die pseudonyme Nutzung seines Dienstes zuzulassen. Nach Ansicht des Datenschützers verstößt der Klarnamenzwang des sozialen Netzwerkes gegen deutsches Datenschutzrecht. Das Verfahren wirft verschiedene interessante Fragen in Bezug auf das europäische Datenschutzrecht auf, die nachfolgend schlaglichtartig behandelt werden sollen.


    • I. Ausgangslage
    • II. Rechtliche Betrachtung
      • 1. Anwendbares Recht
      • 2. Gesetzliche Pflicht, die pseudonyme Nutzung zu ermöglichen
    • III. Schluss
    PDF herunterladen