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Datenschutz
Hamburger Datenschutzbeauftragter: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht
Klarnamenzwang des sozialen Netzwerks in der Kritik
25-September-2015
von
Carlo Piltz
Kategorie: Beiträge
Region: Deutschland
Rechtsgebiete: Datenschutz
Zitiervorschlag: Carlo Piltz, Hamburger Datenschutzbeauftragter: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht, in: Jusletter IT 24. September 2015
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Caspar, hat eine verwaltungsrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Ireland Ltd. erlassen und das Unternehmen darin unter anderem verpflichtet, die pseudonyme Nutzung seines Dienstes zuzulassen. Nach Ansicht des Datenschützers verstößt der Klarnamenzwang des sozialen Netzwerkes gegen deutsches Datenschutzrecht. Das Verfahren wirft verschiedene interessante Fragen in Bezug auf das europäische Datenschutzrecht auf, die nachfolgend schlaglichtartig behandelt werden sollen.