Bundesrat setzt das Nachrichtendienstgesetz in Kraft und verabschiedet das dazugehörige Verordnungsrecht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 das Nachrichtendienstgesetz auf den 1. September 2017 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum dazugehörigen Verordnungsrecht zur Kenntnis genommen und die NDV, die VIS-NDB und die VAND verabschiedet. Die drei Verordnungen treten mit dem Gesetz in Kraft.
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