Die Fürsorgepflichten des TK-Anbieters gegenüber seinen Endkunden
Die deutsche Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) enthält zahlreiche verbraucherschützende Bestimmungen. Weitergehende Fürsorgepflichten dürften den Telekommunikationsanbieter daher regelmäßig nicht oder zumindest nur in sehr engen Grenzen treffen.
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