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1. Einleitung
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2. Berücksichtigungsfähigkeit von Software für die Investition
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2.1. Welche Software kann berücksichtigt werden?
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2.2. Einheitlichkeit von Software/Gemeinsam genutzte Teile
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2.3. Investitionen in die «Darstellung»
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3. Beispiels-Szenario
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3.1. Die Datenbank-Software
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3.2. Benutzeroberfläche zum Anzeigen der Daten
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3.3. Benutzeroberfläche zum Hochladen von Dateien
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3.4. Benutzeroberfläche zur Abgabe von Kommentaren und Bewertungen
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3.5. Interne Software für die Wartung der Datenbasis
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3.6. Benutzeroberfläche zur Sperre von Inhalten
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3.7. Web-Crawler
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3.8. Prüfprogramme: Übernahme
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3.9. Prüfprogramm: Lizenzvermerke
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4. Zusammenfassung
Computerprogramme: Investition für geschützte Datenbanken?
Category:
Short Articles
Region:
Austria
Field of law:
IP Law
Collection:
Conference proceedings IRIS 2010
Bei geschützten Datenbanken wird in der Praxis eine Vielzahl an Computerprogrammen verwendet: Die Datenbanksoftware selbst, eine (Web)Benutzeroberfläche sowie Programme zur Datensammlung oder zur automatischen Plausibilitätsprüfung. Hierbei stellt sich die Frage, welche davon für die Beurteilung der Investition, die für den Schutz Voraussetzung ist, relevant sind. Besonders zu berücksichtigen ist hierbei die Abgrenzung zwischen Software zur Erzeugung der Daten und der zur Beschaffung, Überprüfung und Darstellung sowie solcher zur Verwertung der fertigen Datenbank. Am Beispiel einer fiktiven Webanwendung werden diese Fragen erörtert.