Globale Sicherheit und proaktiver Staat – Die Rolle der Rechtsinformatik – digitale Ausgabe zum Tagungsband des 13. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2010.

 

Das 13. IRIS Internationale Rechtsinformatik Symposion steht unter dem Motto der globalen

Sicherheit und des proaktiven Staates.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist noch nicht überwunden; die Staaten sind in der Wirtschaft notwendigerweise wieder wesentlich aktiver geworden. Rechtlich ist die Wirtschafts- und Finanzkrise auch ein Symptom der Krise des globalen Netzwerks der Rechtsordnungen, das nicht mehr den Anforderungen weltweiter Governance genügt. Es gibt sehr vielversprechende Ansätze einer tiefgehenden Erneuerung – die ICANN ist das beste Beispiel – aber vorab müssen wir auch mit der globalen «Regulierungskrise» leben.

Die Rechtsinformatik hat hier eine noch wichtigere Rolle als in den nationalen Rechtsordnungen. Nur durch zweckmäßigem Einsatz moderner Informationstechnik ist es möglich, die Fülle des Rechtswissens sachgerecht aufzubereiten (XML), zugänglich zu machen (Rechtsretrievalsysteme) sowie kostengünstig allen BürgerInnen bereit zu stellen (juristische Web 2.0-Anwendungen im EGovernment, E-Commerce, E-Demokratie etc.).

Erstmals haben wir die Tagungsbeiträge bereits vor der Tagung gesammelt, editiert und publiziert. So entsteht für die TeilnehmerInnen der Konferenz ein enormer Informationsvorsprung: Die Auswahl der zu besuchenden Vorträge kann informierter erfolgen, Hintergründe zum Gehörten liegen oft bereits schriftlich vor, und bei kollidierenden Vortragsterminen ist zumindest ein «Fremdlesen» möglich.

Als Herausgeberteam haben wir wieder die Aufgabe übernommen, das wissenschaftliche Leben des IRIS schriftlich in einem Tagungsband zusammenzufassen, und zwar gemäß dem Leitmotiv des IRIS: «Die im Informationszeitalter unentbehrlichen wissenschaftlichen und praktischen Leistungen der Rechtsinformatik sollen einem breiten Publikum in umfassender und gut lesbarer Form vorgestellt werden.» Wie gewohnt umfasst der Tagungsband nicht nur neue wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern auch praktische Anwendungen der Rechtsinformatik und deren Problemstellungen.

Der Tagungsband ist in 21 Themengruppen gegliedert:

  • Rechtsinformatik und Verwaltungsinformatik
  • E-Demokratie
  • E-Government
  • Semantische Technologien
  • E-Justiz
  • E-Beschaffung
  • E-Finanz
  • E-Commerce
  • Juristische Informatik-Systeme
  • Rechtsinformation & Juristische Suchtechnologien
  • Handy-Signatur
  • Datenschutz
  • Urheberrecht
  • IT-Compliance
  • Allgemeine Aspekte und Theorie der Rechtsinformatik
  • LEFIS Workshop
  • Rechtstheorie
  • Rechtsvisualisierung bzw. Multisensorisches Recht

Die Organisatoren des IRIS 2010 sind vielen zu Dank verpflichtet, damit diese wissenschaftliche Plattform der Rechtsinformatik in Zentraleuropa abgehalten werden kann. Unter den vielen Unterstützern sind besonders zu erwähnen: die Universitäten Wien (Arbeitsgruppe Rechtsinformatik und WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik) und Salzburg (Schwerpunkt Recht Wirtschaft und Arbeitswelt), die mit veranstaltenden Organisationen OCG Österreichische Computergesellschaft (Arbeitskreis Rechtsinformatik), GI Gesellschaft für Informatik (Fachausschuss Rechtsinformatik sowie Fachgruppen Juristische Informatiksysteme, Rechtsinformation, E-Wissensrechte und E-Commerce), Juristenverband, Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, Österreichisches Rechtsinformationssystem RIS und RTR Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH, die Programmgestalter Erich Schweighofer (geschäftsführend) und Friedrich Lachmayer, das wissenschaftliche Programmkomitee, die Schwerpunktkoordinatoren der Workshops: E-Government: Roland Traunmüller und Erich Schweighofer; E-Justiz: Martin Schneider; E-Taxation und FinanzOnline: Josef Makolm und Silke Weiß; E-Procurement: Josef Makolm und Claudia Bachkönig; E-Democracy: Alexander Prosser; Juristische Informatiksysteme: Burkhard Schafer; Anwendungen: Doris Liebwald; Rechtsinformation und E-Publishing: Erich Schweighofer; E-Commerce: Stefan Eder, Wolfgang Freund und Gerald Spindler; Telekommunikationsrecht: Robert Queck; E-Learning: Thomas Menzel und Anthony Antoine; Theorie der Rechtsinformatik & IT-Recht: Erich Schweighofer; Rechtstheorie: Meinrad Handstanger und Michaela Strasser; Rechtsvisualisierung bzw. Multisensorisches Recht: Colette R. Brunschwig; Science Fiction und Utopien: Peter Lechner und Peter Parycek; Urheberrecht: Walter Blocher und Andreas Wiebe; Datenschutz: Dietmar Jahnel; Suchtechnologien für Juristen: Franz Kummer; LEFIS (LEgal Framework for the Information Society) Workshop: Fernando Galindo und Erich Schweighofer; Geschichte der Rechtsinformatik: Herbert Fiedler und Michael Bohne; DGRI Workshop: Andreas Wiebe; Elektronische Rechtsetzung: Günther Schefbeck; die Konferenzkoordinatoren Ines Staufer und Anton Geist; sowie das lokale Organisationsteam an der Universität Salzburg unter der Koordination von Dietmar Jahnel und Peter Mader.

Den Autoren gebührt unser herzlicher Dank für ihre Beiträge, die mit größtmöglicher Sorgfalt editiert wurden. Der «Feinschlief» des Editierens wurde gemeinsam mit dem Sozialen Netzwerk der AutorInnen und Interessierten durchgeführt; all diesen «Co-Editoren» gebührt ein herzliches Dankeschön.

Im Jahr 2010 wird Roland Traunmüller 70 Jahre alt. Er ist vornehmlich Verwaltungsinformatiker, hat aber die Szene der Rechtsinformatik durch langjährige Unterstützung und Mitwirkung sehr befruchtet. Das IRIS hat er von Beginn an tatkräftig unterstützt, weshalb wir ihm diesen Tagungsband widmen möchten.

Tagungsbände sind Dokumentationen von Momentaufnahmen der Wissenschaft, und zwar der gehegten und gepflegten Treffen der Wissenschaftsgemeinde. Das IRIS-Konzept sieht vor, dass AutorInnen und befreundete Personen den Band kostenlos bekommen. Durch die Kooperation mit der OCG und ihrem Verlag books@ocg.at konnte der Herstellungsaufwand wesentlich gesenkt und damit – trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – der Fortbestand dieser zusätzlichen Motivation für AutorInnen sichergestellt werden. Der Tagungsband wird in wenigen Monaten auch online über das Publikationsportal http://irisj.eu zur Verfügung stehen. Es steht zu hoffen, dass dieser Tagungsband mit ähnlichem Interesse aufgenommen wird wie jene der Vorjahre!

Wien/Salzburg, im Februar 2010

Erich Schweighofer, Anton Geist und Ines Staufer

Lawful service engineering – Formalisierung des Rechts im Internet der Dienste
Oliver Raabe
Oliver Raabe
Christian Baumann
Christian Baumann
Christian Funk
Christian Funk
Richard Wacker
Richard Wacker
Daniel Oberle
Daniel Oberle
Die Vision des Internet der Dienste soll eine (wiederholte) (Ad-hoc) Kombination von Diensten ermöglichen und erlaubt daher, im Gegensatz zu monolithischen Anwendungen des klassischen Internet, in der Regel keine nachträgliche Beurteilung der Rechtskonformität. Aus diesem Grunde muss die Rechtskonformität bereits bei der Entwicklung von Diensten sichergestellt werden. Das Internet der Dienste setzt eine semantische Beschreibung von Diensten voraus, um die Suche zu ermöglichen. Es bietet sich deshalb an, diese Beschreibung als formalen Sachverhalt für ein technisches System zur Rechtsfolgenermittlung zu nutzen. Gleichzeitig können die Modellierungsverfahren aber auch zur Beschreibung von Rechtsbegriffen und der Abbildung von Regelmechanismen verwendet werden, welche rechtliche Normen und Begriffe repräsentieren und generische Mechanismen zur Ermittlung des Telos eines Begriffs oder einer Norm bereitstellen. Der vorliegende Beitrag zeigt das Konzept, die Architektur und die Entwurfsentscheidungen für ein solches System.
Roland Traunmüller - Eine Würdigung zum 70. Geburtstag
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Roland Traunmüller wird heuer 70 Jahre. Die IRIS-Gemeinde möchte hiermit ihren Dank für die vielen Vorträge und Diskussionsbeiträge ausdrücken, mit denen Roland Traunmüller die IRIS-Konferenzen befruchtet hat. Ad multos annos!
Computerprogramme: Investition für geschützte Datenbanken?
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Bei geschützten Datenbanken wird in der Praxis eine Vielzahl an Computerprogrammen verwendet: Die Datenbanksoftware selbst, eine (Web)Benutzeroberfläche sowie Programme zur Datensammlung oder zur automatischen Plausibilitätsprüfung. Hierbei stellt sich die Frage, welche davon für die Beurteilung der Investition, die für den Schutz Voraussetzung ist, relevant sind. Besonders zu berücksichtigen ist hierbei die Abgrenzung zwischen Software zur Erzeugung der Daten und der zur Beschaffung, Überprüfung und Darstellung sowie solcher zur Verwertung der fertigen Datenbank. Am Beispiel einer fiktiven Webanwendung werden diese Fragen erörtert.
Where do video games belong?
Jedrzej Raczynski
Jedrzej Raczynski
Online games (massive multilayer on-line games (MMO)) constitute an enormous market. In this contribution, the problem of legal protection and copyright.
Prognosen sind unmöglich, aber notwendig
Peter Lechner
Peter Lechner
J. Hebenstrei hat seine These «jede Vorhersage über mehr als 15 Jahre kann nur als Science-Fiction eingestuft werden» zwar zu Entwicklungen in der Informatik aufgestellt, sie kann aber für viele andere Bereiche gelten. Trotz der «Unmöglichkeit» brauchen wir Prognosen, aber auch Science Fiction, um in der Gegenwart richtig agieren zu können. Es werden Beispiele von Prognosen angegeben, dass sich im Zeitraum von 10 bis 20 Jahren bestimmte Bereiche von Ausbildung, Medien und Verwaltung dramatisch verändern werden und vorbereitende Maßnahmen schon gesetzt werden müss(t)en. Das Unterbleiben dieser Maßnahmen ist zeitlich nicht mehr wettzumachen und führt zu erheblichen Nachteilen für Bürger, Wirtschaft und Staat.
14 Jahre Keyword Advertising: Herausforderungen der Gegenwart – Basis für die Zukunft
Maximilian Schubert
Maximilian Schubert
Eine korrekte rechtliche Beurteilung der Praxis des Keyword Advertising setzt eine einheitliche Terminologie sowie ein umfassendes Verständnis für den zugrundeliegenden technischen Prozess voraus. Zudem sind im Zuge einer marken- sowie wettbewerbsrechtlichen Beurteilung Differenzierungen zu beachten. Die aus einer derart differenzierten Betrachtung gewonnenen Grundsätze können als Grundlage für zukünftige, technisch vergleichbare Werbeformen herangezogen werden.
.gv-initiierte E-Partizipations- und E-Initiatives-Plattformen vs. Privat initiierte Plattformen – Ein Vergleich aus Benutzer- bzw. Bürgersicht
Christoph M. Eckl
Christoph M. Eckl
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
In den letzten Jahren bemühen sich Regierungen vermehrt um die Einrichtung und Nutzung verschiedener E-Partizipationsplattformen. Etliche von diesen Plattformen sind offensichtlich gescheitert bzw. wurden eingestellt. Auf der anderen Seite entstehen und entstanden durch das aktive Engagement von Individuen Plattformen, die höchst rege Beteiligung fanden und auf Basis frei verfügbarer Angebote (Twitter, Facebook, etc.) und i.W. aus frei verfügbaren Standardbausteinen binnen kurzer Zeit zusammengesetzt, Nutzungs- und Zugriffszahlen produzieren, die deutlich über denen der .gv-Angebote liegen. Dieser Beitrag hinterfragt die wesentlichen Unterschiede sowie die Stärken und Schwächen der .gv-Angebote aus Benutzer- bzw. Bürgersicht und leitet daraus ab, welche Anforderungen die .gv-Angebote künftig erfüllen müssten, um Aktivitäts- und Nutzungszahlen zu erreichen, die ein Weiterbestehen dieser Angebote rechtfertigen. Ergebnis des Beitrages sind Vorschläge, was bei der Organisation und Gestaltung von .gv-Plattformen zu beachten ist, um dauerhaft mit ausreichenden Aktivitäten und Nutzungen bestehen zu können. Die Vorschläge bedürfen noch der experimentellen Überprüfung.
Workshop «Elektronische Rechtsetzung»
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Der Workshop «Elektronische Rechtsetzung» behandelt neuere Entwicklungen in der informationstechnischen Unterstützung von Rechtsetzungsprozessen. Die Papierkultur wird zunehmend durch IT ersetzt und es ist ein weiterer Ausbau legistikspezifischer Anwendungen festzustellen. Die Beiträge behandeln die Standards und «Best Practice» in der elektronischen Rechtsetzung, legistische Richtlinien sowie das System AGILE.
Wolke und Vielflach. Zur Verwendung von Ästhetischen Objekten im digitalen Ordnungsdenken
Peter Koval
Peter Koval
Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
Die Verwendung von ästhetischen Objekten im digitalen Ordnungsdenken wird meist mit einer Evidenzökonomie verknüpft. Die mediale Übersetzung (z.B. als Bilder) verspricht Effizienz- und Effektivitätsgewinne durch Komplexitätsreduktion. Einer systemischen Grundannahme folgend, nämlich dass die Komplexität nur mit einer anderen zu reduzieren ist, wird diese Argumentation in Frage gestellt. Folglich wird ein Vorschlag gemacht, wie ästhetische Objekte mit einem epistemischen Mehrwert und ohne einen unnötigen Komplexitätsverlust sinnvoll verwendet werden können.
Taxonomien, Thesauri und Ontologien – Wegbereiter für bessere online-RechercheProdukte (?)
Roman Huditsch
Roman Huditsch
Klassische Volltextsuchen stellen nach wie vor den primären Informationszugang vieler Online-Rechercheprodukte dar. Mit Hilfe von Methoden und Werkzeugen des Bibliothekswesens wären jedoch auch andere, klassifikationsbasierte Zugangsmöglichkeiten denkbar. Derartige Implementierungen mit konkretem Kundennutzen sind jedoch nach wie vor spärlich gesät. Dieses Dokument soll sowohl interessante Möglichkeiten für den praktischen Einsatz dieser Instrumente als auch mögliche damit einhergehende Problematiken aufzeigen.
Die elektronische Zustellung in Österreich – Status quo und Umsetzungsempfehlungen
Peter Parycek
Peter Parycek
Peter Reichstädter
Peter Reichstädter
Johann Höchtl
Johann Höchtl
Das Zustellgesetz wurde um die Funktion der privatwirtschaftlichen Zustellung erweitert. Damit entsteht für Behörden und Private die Möglichkeit, Bescheide und Schriftstücke außerhalb der Hoheitsverwaltung elektronisch zuzustellen. In diesem komplexen Rechtsrahmen ist es für kleine Verwaltungseinheiten oder klein- und mittelständige Betriebe schwierig, richtige Umsetzungsentscheidungen zur Integration der elektronischen Zustellung zu treffen. Das vorliegende Papier bietet eine Übersicht des geltenden Rechtsrahmens, eine Analyse, wann elektronische Zustellung für Verwaltungseinheiten als auch Private sinnvoll bzw. verpflichten ist, sowie einen kurzen organisatorischen Umsetzungsleitfaden.
Über das Verbale hinausgehende rechtliche Willensbekundungen durch Personen mit Sprachstörungen
Georg Newesely
Georg Newesely
Die Geschäftsfähigkeit, also die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig vollwirksam vorzunehmen, setzt eine Einsichts- und Urteilsfähigkeit voraus, die infolge einer Hirnschädigung beeinträchtigt sein kann. Eine lediglich auf bestimmte Lokalisationen vornehmlich in der linken Hirnhälfte beschränkte Hirnschädigung kann zu einer Störung der sprachlichen Funktionen (Aphasie) führen, ohne aber dass die Kognition beeinträchtigt sein muss. Ein Aphasiker vermag sich dann zwar seinen Willen zu bilden, diesen abhängig vom individuellen Störungsbild aber nicht mehr etwa in Form einer lautsprachlichen oder auch schriftlichen Äußerung zu bekunden – und damit die von ihm erwünschten Rechtsfolgen zunächst nicht mehr zu bewirken. Gegebenenfalls sind dem Betroffenen trotz seiner aphasischen Störung jedoch weitere kommunikative Möglichkeiten erhalten geblieben, die ihn im Einzelfall gleichwohl zu Willensbekundungen befähigen können. Diese sind etwa die Verwendung von verbliebener Restsprache mit entsprechender gesprächstaktischer Hilfestellung, der Einsatz von Gestik und Mimik, Symbolzeichensystemen oder auch die Verwendung von Kommunikationshilfen bis hin zu Sprachcomputern (Kommunikatoren). Dabei gilt es Überlegungen anzustellen, unter welchen Bedingungen auf diese Weise generierte Willensbekundungen rechtlich wirksam sein können.
Das elektronische Zustellsystem aus Sicht der Versendung
Roman Trabitsch
Roman Trabitsch
Gerald Fischer
Gerald Fischer
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Bernhard Horn
Bernhard Horn
Vor nunmehr über 2 Jahren trat mit 1. Jänner 2008 das Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007 (BGBl. I Nr. 5/2008) in Kraft, durch welches insbesondere auch der III. Abschnitt des ZustG, der die elektronische Zustellung regelt, einer grundlegenden Novellierung unterzogen wurde. Ziel dieser Neuerungen war es vor allem, die Attraktivität der Nutzung einer elektronischen Zustellung sowohl auf Bürger- als auch auf Behördenseite zu fördern. Für Bürger soll dadurch eine einfach zu handhabende Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden, elektronische Schriftstücke ohne viel Aufwand zeit- und ortsunabhängig empfangen zu können. Auf Behördenseite soll dieses gesetzlich gestaltete elektronische «Zustellsystem» zu einer nicht unwesentlichen Reduktion unmittelbarer als auch mittelbarer Kosten führen. Insbesondere für den Fall ist erhebliches Einsprungspotential zu erkennen, in welchem bereits ein behördeninternes elektronisches Aktenmanagementsystem (ELAK-System) etabliert wurde und durch automatische Zuordnung des elektronischen Rückscheins zum entsprechenden Akt eine durchgehend medienbruchfreie Zustellung ermöglicht werden kann. Darüber hinaus sieht das ZustG auch die Möglichkeit einer verbindlichen Übermittlung von Dokumenten durch Private vor, was einerseits im Bereich von E-Government im Zuge der Privatwirtschaftsverwaltung (z.B. E-Procurement) relevant ist, aber auch für den Bereich des E-Commerce von wesentlicher Bedeutung sein kann.
Einbrüche der Privatheit im digitalen Netz – Grundprobleme und technologische Ansätze des Grundrechtsschutzes
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
Wer die «Schalter» bedient, welche PCs, Fax-Maschinen, Mobiles, Satelliten und Internet miteinander verbinden, hat eine bislang nie gekannte Informations-, Kontroll- und Manipulationsmacht im digitalen Netz. Unter dem Druck des Terrors steigern staatliche Akteure diese Macht mit Unterstützung medialer Bild-Inszenierungen und durch Gesetze, die zunehmend heimliche Eingriffe in die Privatheit mit technischen Mitteln rechtfertigen sollen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht begegnet dieser Entwicklung durch Fortschreibung eines technologisch geprägten Grundrechtsschutzes. Dabei stellt es staatliche Eingriffsbefugnisse aller Art und aller Ebenen auf den Prüfstand bis hin zu der Frage, ob der Menschenwürdekern und damit die Menschen- und grundrechtliche Rechtskultur angetastet wird. wird. Der Beitrag befasst sich mit Kritik, Bewertungen und offenen Fragen dieser Entwicklung.
Spatial Planning and Natural Risk Zones: Access and Interoperability in Compliance with the INSPIRE Directive
Cesare Maioli
Cesare Maioli
Maria Elena Sanchez Jordan
Maria Elena Sanchez Jordan
Starting from the public’s right to access environmental information and the need of interoperability among transnational territorial information systems we refer to the natural risk zones as defined by the Directive 2007/2/EC, INSPIRE, which are of evident importance in the context of environmental planning, in relation to natural catastrophes and public safety, but especially, they are also important if one considers preventive measures when doing land use planning. But even in the hypothesis that all European Member States already have developed geographic data sets thanks to the widespread diffusion of territorial information systems, which has favored the autonomous production of data, some problems remain regarding issues emphasized by INSPIRE such as comparison, completeness, harmonization, compatibility. Therefore we examine the progress in the legislation towards homogeneity of information relative to natural risk zones in Spain and Italy.
IT-gestützte transorganisationale Prozesse im E-Government
Natalie Egger
Natalie Egger
Die Umsetzung von E-Government-Anwendungen ist eine leitende Vision der öffentlichen Verwaltung, um beispielsweise Bürger, Unternehmen und verschiedene Behörden durch Informations- und Kommunikationstechnologien zu vernetzen. Zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, soll eine bessere Servicebereitstellung erfolgen. Hierzu sollen auf Bürger und Unternehmen ausgerichtete, behördenübergreifende Prozesse geschaffen werden. In verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung bestehen unterschiedliche Behördenprozesse. Eine Herausforderung ist es, das komplexe Regelwerk, das diesen Prozessen zugrunde liegt, zu erkennen und in IT-Verfahren abzubilden. Bei der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) werden beispielsweise Kontrollhandlungen durchgeführt, die den nachfolgenden Beginn und die Koordination von verschiedenen Verwaltungsprozessen auslösen. Aufgrund der großen Heterogenität der Prüfungshandlungen sowie deren Ergebnisse, ist eine ebensolche Heterogenität der Prozessketten zu erwarten.
Mobile qualifizierte elektronische Signatur: Technisches Konzept und rechtliche Bewertung
Peter Kustor
Peter Kustor
Thomas Rössler
Thomas Rössler
Ende 2009 wurde im Bereich der elektronischen Signatur eine besondere Innovation vorgestellt: mittels Mobiltelefon kann nun auf denkbar einfache Weise eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt werden. Installations- und Investitionshürden fallen damit gänzlich weg. Der Beitrag soll die Funktionsweise der Handy-Signatur darstellen und diese sowie die eingesetzten Komponenten rechtlich einordnen.
Web 2.0 and the ISP liability – The Challenges
Dariusz Kloza
Dariusz Kloza
Contemporary Internet is highly interactive. This research concerns the impact of development of the Internet on the liability of intermediary service providers (ISP) for illegal user-generated content (e.g. copyright infringement or defamation) adopting a multidisciplinary approach (legal, social, technical, etc.). The main question is how to shape the ISP liability in «the Web 2.0 era»? This introductory essay forms a part of the author’s research for the master thesis in law and technology at the Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT).
IT-Compliance
Johannes Barbist
Johannes Barbist
Markus Uitz
Markus Uitz
Die haftungsrechtlichen Konsequenzen fehlerhafter Entscheidungen von Vorstand oder Geschäftsführung sind stark einzelfallbezogen. Die vorbeugende Einrichtung eines adäquaten Compliance-Systems kann die Haftungsrisiken von Leitungsorganen jedoch erheblich reduzieren. IT-Systeme stellen einerseits einen zentralen Gegenstand jedes Compliance-Systems dar, bilden andererseits aber auch ein Mittel, ohne welches ein effizientes Compliance-System kaum installiert und betrieben werden kann.
Sachenrechtliche Implikationen des «Internet der Dinge»
Elisabeth Staudegger
Elisabeth Staudegger
Welchen sachenrechtlichen Regelungen unterstehen Gegenstände, an denen softwaregesteuert Nutzungsrestriktionen implementiert sind? Der Beitrag will dieser Frage auf Basis des Sachenrechts des ABGB nachgehen.
Visualisierung juristischer Zusammenhänge mittels OWL
Georg Schwarz
Georg Schwarz
Die Faktor Logik GmbH führt aktuell ein Forschungsprojekt, in dem Ansätze für eine visuell geführte (juristische) Fallbearbeitung entwickelt werden. Auf einer sogenannten «virtuellen Bühne» wird eine institutionell regulierte Fallsituation erfasst. Das System visualisiert dabei interaktiv jene Bereiche der Situation, zu denen (regelungsrelevante) Informationen ergänzt werden können. Die grafische Benutzeroberfläche soll dabei der intuitiven Vorstellung der Fallsituation entsprechen und den Benutzer durch die Fallbearbeitung führen. Bereits während der Erfassung der Fallsituation ermittelt das System, soweit möglich, die auf den Fall anwendbaren Normen sowie eine (maschinell abgeleitete) Beurteilung der bereits erfassten Situation. Die Web Ontology Language wird im Projekt als zentrale Repräsentationssprache verwendet und ermöglicht die vorgestellte Funktionalität. Anwendungsfelder unseres Ansatzes sehen wir im Bereich der Informationssysteme, in der Rechtsberatung und in der unternehmerischen Geschäftsabwicklung, insbesondere bei Versicherungsunternehmen.
Der Wahrheitsbegriff der Rechtswissenschaften im Lichte der Philosophie
Werner Faßrainer
Werner Faßrainer
Robert Müller-Török
Robert Müller-Török
Der Wahrheitsbegriff der Rechtswissenschaften basiert auf dem Wahrheitsbegriff des römischen Rechts und letztendlich auf dem Wahrheitsbegriff der nachsokratischen Philosophie. Er setzt, im Gegensatz zum vorsokratischen und urprünglich-griechischen Begriff der αληθεια, einen von der Erkenntnis abgeleiteten Wahrheitsbegriff – die veritas – voraus. Diese Erkenntnis entspricht dem gerichtlichen Erkenntnisverfahren (Beweisaufnahme, Beweiswürdigung etc.), dessen Ergebnis als wahr angenommen wird. Insofern ist damit eine adaequatio intellectus ad rem und somit die Übereinstimmung der Vorstellung mit ihrem Gegenstand gemeint. Thomas v. Aquin verweist für diese Definition auf Avicenna, der sie seinerseits aus Isaak Israelis «Buch der Definitionen» (10. Jahrhundert) übernommen hat und gebraucht für adaequatio (Angleichung) auch die Termini correspondentia (Entsprechung) und convenientia (Übereinkunft). Der Beitrag beleuchtet den Wesenswandel des Wahrheitsbegriffes im Verlaufe der Philosophiegeschichte und stellt die Frage nach den Grenzen des in den Rechtswissenschaften angewandten Wahrheitsbegriffes. Insbesondere wird gefragt, ob ein Wahrheitsbegriff, der die Wahrheit als Bedingung der Möglichkeit von Erkenntnis sieht, in den Rechtswissenschaften überhaupt praktisch anwendbar wäre.
Legistische Richtlinien für Afrika im Kontrext der österreichischen Legistik-Tradition
Erich Pürgy
Erich Pürgy
Harald Hoffmann
Harald Hoffmann
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
Im Rahmen eines UN-Projektes für Parlamente in Afrika wurden von einer italienischen Expertengruppe «Legistische Richtlinien für Personen, die in Afrika in die Gesetzgebung involviert sind» ausgearbeitet. Dieser Text ist modern konzipiert und wurde international im Diskurs mit einigen Parlamenten abgestimmt. Erstmals wurden diese Richtlinien dem österreichischen legistischen Fachpublikum bei den Klagenfurter Legistik-Gesprächen 2009 (http.//www.verwaltung.ktn.gv.at) vorgestellt. Der vorliegende Beitrag kommentiert die 48 Richtlinien aus der Sicht der Rechtsinformatik und stellt sie überdies in eine Beziehung zu den derzeit für die Rechtssetzung des Bundes anwendbaren Legistischen Richtlinien des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst. Möglicherweise sind diese Legistische Richtlinien für Afrika wie auch das Steiermärkische Legistik-Handbuch ein relevanter Impuls für die Legistik-Diskussion.
Metareflexion als Bühne der Wissenschaft
Michaela Strasser
Michaela Strasser
Günther Kreuzbauer
Günther Kreuzbauer
Die Erzählung «Solaris» des polnischen Science-Fiction-Autors Stanisław Lem ist der Raster für die Darstellung der Metareflexion als Bühne der Wissenschaft. «Solaristik» wird die Erforschung von Solaris genannt. Hierbei werden einige philosophische Probleme der «Metareflexion der Wissenschaft» angesprochen. In diesem Beitrag wird gewissermaßen als etwas Solaristik betrieben.
Offene Session des Forums e|Government der OCG: Forschungsschwerpunkte, Innovations-modelle und Umsetzungsstrategien für E-Government
Maria A. Wimmer
Maria A. Wimmer
Josef Makolm
Josef Makolm
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Das Forum e|Government der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) ist eine offene und unabhängige Plattform zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch über E-Government und E-Democracy. Die «offene Session» im Rahmen des IRIS hat das Ziel, innovative Ideen und neue Ansätze zu diskutieren.
Der proaktive Staat und die Reisefreiheit
Ralf Blaha
Ralf Blaha
Sicherheitsbehörden vernetzten sich zunehmend international und setzen proaktive Massnahmen, welche auch die Reisefreiheit beschränken können. Gegenstand dieses Beitrages ist die Beantwortung der Frage, wie weit die österreichischen Sicherheitsbehörden im Zeichen der nationalen bzw. globalen Sicherheit bei solchen proaktiven Massnahmen gehen dürfen und inwieweit man sich gegen überschiessende Massnahmen wehren kann.
Die Macht der Community: Stolpersteine für Unternehmen im Social Web
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Peter Leitner
Peter Leitner
Social Web Anwendungen erleben auch weiterhin ein anhaltendes Wachstum, wobei monatlich neue Rekordmeldungen aus der Welt von Facebook, Twitter und Co vermeldet werden. Social Media Services werden von der Internetcommunity immer stärker wahrgenommen und somit zum fixen Bestandteil für kommunikative, kollaborative und interaktive Prozesse im privaten und beruflichen Alltag. Viele Unternehmen, vor allem im Bereich des Electronic Commerce, haben längst das Potential des Social Web realisiert und setzen unterschiedliche Anwendungen der neuen Generation mit Erfolg ein. Dadurch lassen sich interne Effizienzsteigerungen bei operativen Prozessen erreichen, aber auch extern ausgerichtete Prozesse im Bereich des Marketing und der Kommunikation mit Stakeholdern optimieren. Social Media Marketing, vor allem im Bereich des Social Commerce, nimmt dabei einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Viele Unternehmen unterschätzen dabei jedoch die Macht der Community, sodass viele Kampagnen schon im Vorfeld scheitern oder im schlimmsten Falle sogar negative Effekte auslösen. Dieser Beitrag beschreibt die Möglichkeiten der aktiven Nutzung des Social Web durch Unternehmen und widmet sich schwerpunktmäßig den möglichen Stolpersteinen und Gefahren, die es bereits im Vorfeld zu berücksichtigen und zu vermeiden gilt. Illustriert wird dies durch die Präsentation ausgewählter realer Fallbeispiele, die mögliche negative Auswirkungen schlecht oder falsch umgesetzter Aktionen im Social Web verdeutlichen. Im Kontext dieser Fallstudien werden relevante rechtliche Aspekte und Entscheidungen diskutiert. Ein Fazit und finale Empfehlungen für Unternehmen, die im Social Web agieren, bilden den Abschluss dieses Beitrages.
Semi-automatic application of consular protection law
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Anton Geist
Anton Geist
Standard tools of lexical ontologies, legal information retrieval systems, legal ontologies and dialogue systems could support an efficient semi-automatic application of consular law. Based on the findings of the CARE project, we are giving an outline of such a system.
Beweisverbote im Strafprozess – Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf Datenschutz?
Sabine Adamek
Sabine Adamek
«Akte der Gerichtsbarkeit» sind von der Zuständigkeit der Datenschutzkommission gemäß § 31 Abs. 2 DSG explizit ausgeschlossen. Aus diesem Grund muss die StPO für den Strafprozess ein eigenes Rechtsschutzsystem für behauptete Datenschutzverletzungen vorsehen. Hier kollidieren der Grundsatz der Wahrheitsfindung des § 3 StPO mit dem Grundrecht auf Datenschutz nach § 1 DSG, und äußern sich in einem komplexen System aus Beweisverboten.
Facilitating Mutual Understanding and Communication Through Service and Service Contract Productization and Visualization
Katri Rekola
Katri Rekola
This paper introduces the productization method in general and service productization in particular as a way to make intangible services more manageable: easier to understand, evaluate, compare, sell, and buy. It also demonstrates how contract productization and visualization can demystify the contracting process, add clarity, hide complexity, and improve performance.
No Ballot Left Behind: Using Biometric Identification to Facilitate Voter Authentication
Ernst L. Leiss
Ernst L. Leiss
Mohammed Awad
Mohammed Awad
Generally, any electoral process consists of the following phases: voter registration, voter authentication, vote collection, and vote tabulation. While many electronic voting studies investigate the possibility of improving the security and performance of vote counting and tabulation, few discuss the possibility of improving the way registration and authentication are currently performed. We believe that the introduction of biometric identification to the electoral process could enhance security, save time, and increase ease of use for the voters. In this paper we will discuss in detail how biometric identification can improve the authentication process. After analyzing the feasibility, cost, and performance of several biometric techniques, we conclude that iris recognition appears to be the most promising biometric method. We will also describe how to integrate iris recognition into the electoral process in order to achieve a more reliable system. Additionally, we will discuss the advantages and the disadvantages that such a system may face.
Science needs Privacy
Heidi Schuster
Heidi Schuster
Das Recht auf Privatheit und Forschungsfreiheit – Konflikt oder Partnerschaft? Der augenscheinliche Widerspruch von Erkenntnisinteresse der Forschung einerseits und dem Selbstentscheidungsrecht des Einzelnen über seine Privatangelegenheiten andererseits kann zu Konflikten führen. Zwischen diesen beiden Rechtspositionen ist ein Ausgleich zu finden, der es ermöglicht, beide Grundrechte in wechselseitiger Beziehung mit dem Ziel einer gegenseitigen Optimierung zu realisieren.
Moodle, Blackboard & Co – den Studierenden auf der (Daten-) Spur
Christian Krökel
Christian Krökel
Interaktive Lernumgebungen bzw. Lernmanagementsystemen wie Moodle und Blackboard oder vergleichbaren Anwendungen fordern die interaktive Kommunikation und Kooperation von Studierenden. Die Menge an personenbezogenen Daten von Studenten wie Lehrenden wirft große Datenschutzprobleme auf.
Google und der Datenschutz
Sebastian Meyer
Sebastian Meyer
Einer der zentralen Grundsätze im Datenschutzrecht ist das Verbot der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, solange kein Erlaubnistatbestand vorliegt. Bei zahlreichen Diensten von Google bestehen erhebliche Bedenken, ob der Grundsatz des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt tatsächlich beachtet wird. Google geht vielfach von einer Art «konkludenter Einwilligung» aus und ermöglicht lediglich den nachträglichen Widerspruch im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Angesichts des Vorgehens von Google stellt sich die Frage, ob der Grundsatz des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt noch zeitgemäß ist und angemessen durchgesetzt wird.
Beiträge zum Multisensorischen Recht (multisensory law) anlässlich des Internationalen Rechtsinformatik Symposions 2010 - Ein Kommentar dazu
Colette R. Brunschwig
Colette R. Brunschwig
Dieser Aufsatz bezweckt, die Fachbeiträge zu kommentieren, welche für diesen Tagungsband verfasst wurden. Zum anderen liegt sein Zweck darin, einen Kommentar zu den Vorträgen abzugeben, welche anlässlich des Internationalen Rechtsinformatik-Symposions 2010 in den Rechtsvisualisierungssessionen gehalten wurden und – zur Zeit der Abfassung dieses Beitrages – (noch) nicht schriftlich oder lediglich in Form eingereichter Abstracts vorlagen.
E-Demokratie auf der IRIS: 2002 - 2010
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Seit nunmehr 9 Jahren findet im Rahmen der Internationalen Rechtsinformatiktagung IRIS auch ein Schwerpunkt zum Thema der elektronischen Bürgerbeteiligung statt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung dieses Themas im deutschen Sprachraum, die recht gut in den jeweiligen Workshops verfolgt werden kann.
Verträge im Netz: Agentenverhandlungen beim elektronischen Vertragsschluss
Antje Dietrich
Antje Dietrich
Auch in der Internetökonomie ist die Durchführung transparenter, gerichtsfester, robuster und sicherer Informations- und Transaktionsdienste wünschenswert. Daher wird durch die Umsetzung von «Verträgen im Netz» der vollautomatisierte agentenbasierte Vertragsschluss und die persönliche Beratung durch einen elektronischen Rechtsanwalt, genannt «Rechtsmediator», auch für juristische Laien ermöglicht. Der menschliche Nutzer wird dabei durch einen Agenten vertreten, der für ihn den Vertragschluss und eine eventuell stattfindende Verhandlung über juristische Benutzerpräferenzen übernimmt.
Gesetze für Internetausdrucker – my-Web2print-Lawbook-on-demand
Alexander Konzelmann
Alexander Konzelmann
Die webbasierte Produktion von individuellen Papierbüchern wird am Beispiel eines Internet-Services für personalisierte aktuelle Gesetzessammlungen dargestellt. Es geht darum, mit Hilfe der Kommunikationsplattform «Internet» und der XML-basierten Printing-on-Demand-Technologie bekannte Zielkonflikte beim Herstellen gedruckter Gesetzessammlungen zu minimieren. Fragestellungen wie Loseblatt oder gebunden, Auflagenreduktion auf «1», individuelle Zusammenstellung des Inhalts, Tagesaktualität, frei wählbarer Buchtitel, Kostendämpfung können durchweg bejaht werden und ein heute bestelltes Buch gelangt am nächsten Werktag zur Post.
Meins, deins, unseres?: Die Urheberrechtsinhaberschaft an in virtuellen Welten geschaffenen Werken
Sofia Filgueiras
Sofia Filgueiras
Mit oder ohne Erlaubnis der Softwareprovider der virtuellen Welten werden im virtuellen Raum virtuelle Güter kreiert und Avatare bearbeitet. Eine Vielzahl dieser virtuellen Schaffungen weist einen ausreichenden Grad an Schöpfungshöhe und Individualität auf. Denen kann deshalb Urheberrechtsschutz gewährt werden. Da diese Kreationen einen realen Wert haben, stellt sich häufig die Frage, wem der Schutz zusteht. Ziel dieses Beitrags ist, die Einordnung der Inhaberschaft des Urheberrechts an virtuellen Gütern und Avataren aufzuzeigen.
Personale Identität und Computerphilosophie bei Stanislaw Lem und Philip K. Dick
Wolfgang Schinagl
Wolfgang Schinagl
Stanislaw Lem (1921-2006) und Philip K. Dick (1928-1982) schrieben philosophische Science Fiction Literatur. Zentrum ihrer philosophischen Fragestellungen ist oft das Problem der personalen Identität. Ist das Ich, das Selbst, das Ich-Bewusstsein im empiristischen Sinne von David Hume eine Fiktion oder ein Algorithmus, der irgendwann in der Zukunft auch einmal auf einem Computer implementiert werden kann? Beide Autoren gehen davon aus, dass man eines Tages mit Algorithmen das Ich-Bewusstsein konstruieren kann und postulieren in manchen ihrer Werke humanoide Roboter/Computer/Klone/Menschen-Kopien mit personaler Identität. Mit ihren Geschichten provozieren sie zum Nachdenken über die eigene personale Identität - und die unserer Mitmenschen. Die personale Identität spielt in den Rechtswissenschaften (z.B. Strafrecht) und in der Rechtsphilosophie eine fundamentale Rolle, die im Kontext der neuen Neurowissenschaften immer wieder neu zu bewerten ist.
Einführung zu den Schwerpunkten Rechtsinformation & juristische Suchtechnologien
Franz Kummer
Franz Kummer
Anton Geist
Anton Geist
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Rechtsinformation und Suchtechnologien sind heute wieder im Umbruch. Die Fülle der Dokumentsammlungen, die Komplexität der Suchmöglichkeiten, die Notwendigkeit von semantischem Mark-up, die zunehmende Kluft zwischen «Google»-Suche und juristischem Retrieval hat einen Wechsel eingeleitet, bei dem wir erst am Beginn stehen.
Sind Geoinformationen (Einzel-)Angaben über eine Person?
Nikolaus Forgó
Nikolaus Forgó
Tina Krügel
Tina Krügel
Sind Satellitenbilder oder Außenansichten von Häusern personenbezogene Daten? Diese und vergleichbare Fragen beschäftigen zurzeit nicht nur die Geoinformationsbranche, sondern, spätestens seit dem Angebot Google StreetView, auch die juristische und allgemeine Öffentlichkeit in ganz Europa. Dabei geht es um die fundamentale und prinzipielle Entscheidung, wann solche Daten dem Datenschutzrecht unterfallen und wann nicht.
Internet-Voting. Machbarkeit in Österreich?
Robert Klausner
Robert Klausner
Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Die verschiedenen technischen Verfahren werden auf ihre technische wie rechtliche Umsetzbarkeit in Österreich einer kritischen Bewertung unterzogen.
Semantische Technologien: Stand der Forschung und Visionen
Michael Granitzer
Michael Granitzer
Wolfgang Kienreich
Wolfgang Kienreich
Semantische Technologien versprechen Lösungen für viele Probleme, mit denen Anwender inhaltsbasierter Such- und Analysesysteme täglich konfrontiert werden. Zwei grundlegend unterschiedliche Ansätze charakterisieren dieses junge Fachgebiet. Einerseits wird versucht, bestehende semantische Strukturen unter Verwendung von Wissensrepräsentationsmethoden zu modellieren und zugänglich zu machen. Andererseits wird versucht, semantische Strukturen unter Verwendung mathematischer Verfahren aus unstrukturierten Inhalten zu erschließen. Die Resultate beider Ansätze trennt eine semantische Lücke, die auf den qualitativen Unterschied zwischen manuell generierter und automatisch extrahierter Semantik zurückzuführen ist. Auch wenn diese Lücke in der Praxis oft schmal gehalten oder umgangen werden kann, bleibt es die Vision des Fachgebietes, einer kontinuierlichen Integration von extrahierter und modellierter Semantik zu erreichen.
Softwaregestützte juristische Fallbearbeitung - Erste Praxiserfahrungen
Bernd Schaudinn
Bernd Schaudinn
Die juristische Praxis hat mittlerweile mit der Erprobung der nach den Vorgaben des Referenten entwickelten und Anfang 2009 vorgestellten Software NeBis (www.fallsoft.de) begonnen. Dieser Beitrag beleuchtet die hieraus gewonnenen ersten Erfahrungen und zeigt auf, wie das Programm aufgrund von Rückmeldungen der Anwender weiter entwickelt wurde.
Einführung in den Schwerpunkt Datenschutz
Ines Staufer
Ines Staufer
Der Datenschutz will gewährleisten, dass der einzelne grundsätzlich selbst über die Zugänglichmachung seiner persönlichen Daten entscheiden kann (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). In der Praxis zeigt sich die Schwierigkeit der Umsetzung dieses Prinzips. Der Workshop Datenschutz greift folgende Themen auf: Datenschutzrecht 2.0, Terrorismus und Datenschutz, Datenspuren von Studierenden, Datenschutz in der Forschung, Bonität und Datenschutz, DSG-Novelle 2010: Videoüberwachung (re)loaded, Beweisverbote im Strafprozess und Datenschutz, Datenschutz bei Amtshilfe, Geoinformationen und personenbezogene Daten, Google und der Datenschutz, Verkehrstelematik und Datenschutz, Datenschutz im Einstellungsverfahren bei Bitte um Abgabe von Blutproben sowie ein Abriss der Geschichte und den theoretischen Anfängen des Datenschutzes in Österreich. Abgerundet wurde der Workshop durch eine Fokus-Session über Datenschutz und Compliance.
Bonität und Datenschutz – Aktuelle Entwicklungen in Österreich und Deutschland
Markus Kasteliz
Markus Kasteliz
Martin Leiter
Martin Leiter
Überblicksartig werden die Tätigkeit von Auskunfteien und damit in Zusammenhang stehende (datenschutz-)rechtliche Fragen zu Bonitätsdaten erörtert.
Die «Bitte» um Blut im Einstellungsverfahren
Christian Klügel
Christian Klügel
Steht es Unternehmen zu von StellenbewerberInnen Blutproben zur Ermittlung von Gesundheitszustand und Erkrankungsrisiken zu verlangen? Entsprechende Praktiken großer deutscher Unternehmen gaben der Presse jüngst Anlass zu umfangreicher Berichterstattung. Angesprochen ist damit Frage nach einer (datenschutz-) rechtlichen Grundlage für derartige Verfahren und den Anforderungen, die daran zu stellen sind. Zu berücksichtigen sind dabei nicht bloß europarechtliche Vorgaben, sondern ebenso arbeitsrechtliche Grundsätze, die besondere Interessenlage von Bewerber und Unternehmer sowie die unverkennbare Konfliktsituation der Bewerber in Einstellungsverfahren.
Virtual Campus and Law&ICT
Fernando Galindo
Fernando Galindo
A Shared Virtual Campus on LAW&ICT (Law and Information and Communication Technologies) has been created to provide an educational technology platform to offer world-wide graduate and postgraduate level courses and for lifelong learning. In this learning framework, an international Degree, Bachelor in LAW&ICT, an international Degree, Masters in LAW&ICT, and an international Lifelong Learning Programme in LAW&ICT are in development, with the participation of ten European Universities and one Brazilian. Also, a world-wide network of experts in LAW&ICT has been created to share the knowledge and disseminate the results and experiences. The LAW&ICT Shared Virtual Campus encourages the mobility of teachers, students and professionals among countries, sharing knowledge about similar and divergent aspects in LAW&ICT; all this features agrees with the reforms in High Education promoted in Europe by the Bologna Process. The LAW&ICT Shared Virtual Campus is already working with 58 modules offered from 10 different European and Latin American countries (Brazil and Argentina), in 8 different languages, and with about 2015 students.
A Proactive Approach to Law
Helena Haapio
Helena Haapio
Traditionally, the focus in the legal field has been on the past. Lawyers, legislators and judges have responded to shortcomings, delays, and failures to comply with legal requirements through legal remedies. This Abstract presents a glimpse of a different view, one where the focus is on the future and on success rather than failure. The approach specifically called proactive law emerged in the Nordic countries in the late 1990s. The importance of exploring this approach further was recognized in 2009 in the Opinion of the European Economic and Social Committee on the Proactive Law Approach published in the Official Journal of the European Union in all EU languages.
E-Procurement - Ein Weg aus der Krise?
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise verlangt nach Mechanismen, die es dem Staat ermöglichen, rascher, flexibler und aktiver zu agieren. Die öffentliche Auftragsvergabe ist dabei ein wichtiger Mechanismus. Am Beispiel der elektronischen Vergabe soll gezeigt werden, ob diese in der bestehenden Form geeignet ist, den neuen Anforderungen an die wirtschaftliche Realität gerecht zu werden.
Weighted Voting in e-Participation
Cyril Velikanov
Cyril Velikanov
The e-Participation paradigm assumes online deliberation around proposals and ideas put forth by participants. In a mass deliberation, it becomes of prime importance to achieve immunity against «crowd buzz», and also against both «mob attacks» and «oligarchic ruling», the resistance to which should be brought about in a most democratic way, which is to say, by participants themselves. To achieve this goal, participants in our system mutually appraise each other’s contributions, and the system assigns different weights to appraisal values assigned by different participants, as a function of how their own contributions have been appraised by others. We propose a rationale in support of such weighted voting, which establishes a kind of open dynamic hierarchy within the participants’ community, a hierarchy that is permanently redefined by participants themselves — a concept which in our view represents a mixture of the representative and of the direct versions of democracy.
The potential of E-justice in Brazil
Claudio Lucena
Claudio Lucena
Antonio Silveira
Antonio Silveira
Access to justice is a fundamental human right for a society that intends to provide its citizens with a modern and egalitarian legal system. Implementation is challenging in Brasil that has a tradition of written, excessively formal and solemn legal procedures. More IT in the administration of justice can be a valuable mechanism for improvements.
Hochschullehre und Urheberrecht: Ein unlösbarer Interessenskonflikt?
Walter Scholger
Walter Scholger
Der freie Zugang zu Quellen und Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung stößt in seiner Umsetzung in Österreich aufgrund fehlender Privilegierungen im Urheberrechtsgesetz auf erhebliche Probleme. Die unzulängliche Rechtslage erfordert kreative Überlegungen und Interpretationen von Seiten der Hochschulen, um der geforderten (und geförderten) Wissensvermittlung, insbesondere im Bereich der digitalen Veröffentlichung universitärer Lehre und Forschung, nachzukommen. Aber sind die Lösungswege noch im Sinne des Gesetzgebers?
A Polysyntactic View on the Encoding of Semantics in Legal Visualizations
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
The encoding of semantics plays an important role in the area of visualization, particularly in legal visualization. Legal visualizations are characterized by representations that are rich in semantics in order to facilitate the understanding of legal situations. It is thus interesting to investigate the concrete process of encoding semantics for the purpose of providing IT support. By taking a polysyntactic view of this encoding process, individual factors for the definition of semantics can be identified. The approach is illustrated by using an example from the area of business informatics.
Kontrahierungszwang beim Zugang zu Rechtsinformation?
Lothar Hofmann
Lothar Hofmann
Der Zugang zu Rechtsinformationen, insbesondere zu Entscheidungen und Literatur, die in neuen Entscheidungsbegründungen zitiert werden, ist vielfach eingeschränkt. Dies soll im besonderen unter kartellrechtlichen Prämissen, aber auch im Sinne der Nachprüfbarkeit und Transparenz untersucht werden
Compliance und Datenschutz
Thomas Petri
Thomas Petri
Der vorliegende Beitrag charakterisiert Compliance zunächst als schillernden, aber unscharfen Begriff. In weiterer Folge wird Datenschutz als Schutzgegenstand, aber genauso als Maßstab für Compliance herausgearbeitet. Den Abschluss des Beitrags bildet eine datenschutzrechtliche Bewertung des § 32 deutsches Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anhand von Fallbeispielen.
Urheberrecht und Insolvenz – aktuelle Entwicklungen
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Der außerordentlich großen wirtschaftlichen Bedeutung des Urheberrechts im Allgemeinen, und der Verträge zur Überlassung von Software im Besonderen, steht eine bemerkenswert geringe wissenschaftliche Beachtung dieses Rechtsinstrumentariums in der Insolvenz entgegen. Der von Höller offen gelegte Befund, die urheberrechtliche Lizenzierung von Computerprogrammen, gerade bei Unternehmen, die sich in der Krise befinden, sei oftmals mangelhaft, macht bestehende Defizite deutlich.
E-Government und Zweckbindung im Datenschutz bei Amtshilfe
Egmar Wolfeil
Egmar Wolfeil
Der Stufenbau der Formatierungen und juristischer Diskurs
Felix Gantner
Felix Gantner
In BGBl I 100/2003 unterschied der Gesetzgeber in der Novellierung des B-VG und des VfGHG zwischen fett gesetzten Textteilen im Verfassungsrang und einfach gesetzlichen. Die Folge waren Formatierungsanweisungen («fett, normale Laufweite») als Teil der österreichischen Verfassung. Da der Gesetzgeber offensichtlich der Formatierung eine besondere juristische Qualität zuordnet und sie als Erweiterung des Stufenbaus der Rechtsordnung ansieht, ist dieser Stufenbau der Formatierungen im Rahmen der Auslegung von Rechtsvorschriften zu beachten. An Hand von Beispielen aus Gesetzestexten werden mögliche Konsequenzen für die juristische Argumentation dargestellt.
Einführung zum Schwerpunkt Juristische Informatik-Systeme und Anwendungen
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Im Workshop Juristische Informatiksysteme und Anwendungen wird ein Forschungsüberblick über die theoretischen, ethischen und rechtlichen Grundlagen juristischer Informatiksysteme gegeben. Es handelt sich um ein interdisziplinäres Projekt: KI-Forschung, Rechtswissenschaft, Philosophie, Linguistik und Logik. Der schnelle Zugriff auf Sachinformationen bleibt ein Hauptthema. Dies kann einerseits durch verbesserte Datenaufbereitung in wissensbasierten Systemen oder andererseits durch elektronische Kommentare erfolgen. Die abstrakte Strukturierung des Wissensstoffs in Ontologien ist eine Voraussetzung für fortgeschrittene Anwendungen, wie Verhandlungen von Agenten oder Vertretung über den Tod hinaus. Die aktuelle Forschung ist sehr facettenreich und verbindet technische, juristische und philosophische Fragestellungen.
Transforming Legal Rules into Virtual World Rules: A Case Study in the VirtualLife Platform
Francesco Zuliani
Francesco Zuliani
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Kevin Glass
Kevin Glass
The paper addresses operationalisation of legal rules in online 3D virtual world software. The development is performed in the frame of a virtual world platform within the FP7 VirtualLife project, which pursues the goal to create a secure and legally ruled collaboration environment. The novelty of the platform is an in-world legal framework, which is real world compliant. Legally ruled behavior of avatars is addressed. We call this kind of ruling virtual law. A sample (toy) rule is ‘Keep off the grass’. We follow the legal approach «From rules in law to rules in artefact». It accords with the thesis «Computer code is law» of Lawrence Lessig. We also approach the concept of a code of avatars that is concerned by Raph Koster. VirtualLife implies the transformation of legal rules (which are formulated in a human language) into machine-readable format. Such a translation requires natural intelligence.
Rechtsvisualisierung Quo Vadis? Von der schematisch-logischen zur szenisch-situativen Rechtsvisualisierung
Florian Holzer
Florian Holzer
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der schematisch-logischen und der szenisch-situativen Rechtsvisualisierung. Es wurden Unterschiede herausgearbeitet und Chancen und Risiken für den Bereich der Rechtsdidaktik begutachtet.
Welche Innovationen braucht E-Government?
Roland Traunmüller
Roland Traunmüller
Für eine verantwortungsbewusste Regierungsführung und für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist E-Government die Grundlage und somit auch der Schlüssel zu Good Governance in der Informationsgesellschaft. Merkmale sind Demokratisierung, Kohärenz, Effektivität, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Auf drei zentrale Themenkreise wird eingegangen: Online One Stop Government, Kollaboration und Wissensmanagement sowie E-Partizipation und soziale Medien.
Einführung in den Schwerpunkt E-Commerce
Ines Staufer
Ines Staufer
E-Commerce erweitert verfügbare Märkte und öffnet Anbietern von Waren- oder Dienstleistungen das globale Dorf. Zunehmende internationalen Rechtskontakte, neue Arten der Willenserklärung (E-Mail oder «Mausklick»), elektronische Signaturen, dislozierte Teilnahme an Versammlungen etc. verändern das Geschäftsleben. In dieser Session wird auf folgende aktuelle Fragen eingegangen: Zugangssperren gegen Kinderpornografie, Verbraucherschutz im Web 2.0, Social Media Marketing, Keyword Advertising und die «virtuelle Hauptversammlung».
Workshop E-Taxation
Silke Weiss
Silke Weiss
Josef Makolm
Josef Makolm
Im Workshop «E-Taxation» werden Good Practice-Beispiele aus dem internationalen, nationalen und regionalen Bereich sowie aus dem Gemeindebereich vorgestellt: VAT-Refund: Transeuropäische Besteuerungsprozesse im Online Portal der Österreichischen Finanzverwaltung sowie E-Taxation in Kasachstan.
Die Rechtswissenschaften im globalen Dorf und die Rolle der Rechtsinformatik
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Die weltweite, effiziente, stabile und kostengünstige Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (Internet) stellt einen Pfeiler der zunehmenden Globalisierung dar. Die globale Wirtschaft, aber auch die globale Zivilgesellschaft, erfordert eine global vernetzte Rechtswissenschaft sowie offene Rechtsordnungen. Nur Netzwerke von Staaten, Unternehmen, Anwälten, Vereinen und Individuen können diese Herausforderungen derzeit bewältigen. Die Rechtsinformatik bietet durch das nunmehr sehr breite Angebot von Rechtsinformationssystemen die Grundlage des Informations- und Wissensmanagements. Die Rechtsinformatik kann aber noch viel mehr bieten: Intelligentes Fallmanagement, aber auch eine ontologische Wissensaufbereitung. Letztere hat gerade in der globalen Rechtswissenschaft viele Vorteile. Das Recht wird jeweils ausgehend von der eigenen Rechtsordnung modelliert. Dies kann z.B. als Dynamischer Elektronischer Rechtskommentar (DynELCom) oder in anderer Form von modulierten Wissensbausteinen erfolgen. Dies erleichtert auch die Vernetzung des Wissens. Das Besondere liegt darin, dass fremde Rechtsordnungen entsprechend der eigenen Rechtsordnungen erforscht und gelernt werden können, weil eine direkte ontologische Verlinkung mit anderen Rechtsordnungen vorhanden ist.
Workshop E-Procurement
Josef Makolm
Josef Makolm
Im Workshop «E-Procurement» werden die aktuellen Ergebnisse des EU-Projekts PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line), das Virtual Company Dossier (VCD) und die Ausschreibungsplattform des ÖBB-Konzerns vorgestellt. Des Weiteren wird für eine verstärkte Anwendung von E-Procurement als «Weg aus der Krise» argumentiert.
egosta: Rechtliche Herausforderungen
Josef Makolm
Josef Makolm
Silke Weiss
Silke Weiss
egosta ist ein Forschungsprojekt, das das Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit der Universität Koblenz-Landau durchführt. Das Forschungsprojekt startete im September 2008 und wird bis Ende April 2011 fortgeführt. Ziel von egosta ist die Entwicklung einer Standardmethode und eines Standardwerkzeugs zur Verbesserung der Information und Kommunikation zwischen Projektmitgliedern und Stakeholdern im Entwicklungsprozess neuer E-Government-Anwendungen. Durch die Beteiligungsplattform im Internet und die damit verbundene ubiquitäre Informationsbereitstellung und Kommunikationsmöglichkeit sollen intuitiv anwendbare Anwendungen entwickelt werden, die von den Anwendern akzeptiert werden. Getestet und optimiert wird die egosta-Beteiligungsplattform – die künftige Standardanwendung zur Online-Stakeholderbeteiligung in großen E-Government-Projekten, anhand des Use Case Virtual Company Dossier.
Actors and current issues in E-Government standardization
Andreas Spichiger
Andreas Spichiger
Andreas Kuehn
Andreas Kuehn
Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
Standards are a necessary condition for the efficient provision of integrated, transorganizational e-government services. However, the underlying challenges that accompany those services are mirrored by the development of such standards. This article offers a brief description of the context, actors and current issues of e-government standardization activities in Austria, Germany, Switzerland and the EU.
Open Source 2010 – Offene Lizenzen für eine offene Gesellschaft?
Kai Erenli
Kai Erenli
Open Source Lizenzen sind inzwischen keine Exoten mehr in der Lizenzlandschaft. Zwar weiß eine Vielzahl an Nutzern immer noch nicht, welche Art(en) von Lizenzen sie beim Einsatz ihrer Software eigentlich abgeschlossen haben, die Gleichstellung von Freeware mit Free Software nimmt aber beständig ab. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand von Open Source Lizenzen aus Sicht der Entwickler und der Anwender bieten. Dabei wird der Einfluss der Lizenzen auf die Gesellschaft aus heutiger Sicht kommentiert.
Juristisches Zitieren in elektronischen Medien
Margit Vetter
Margit Vetter
Die Rechtskultur des juristischen Zitierens hat sich über lange Zeit entwickelt und ist trotz des Einsatzes von elektronischen Medien noch immer für die Printwelt optimiert. Dies führt zu Qualitätsverlusten sobald Werke als elektronische Texte in Datenbanken aufgenommen werden. Im Gegensatz zu den anglo-amerikanischen Ländern, wo schon seit einiger Zeit eine «neutral citation» diskutiert wird und zum Teil auch schon umgesetzt ist, ist hierzulande dieses Problem nicht im Fokus der Wissenschaft und Praxis.
Das Abstimmungsparadoxon im juristischen Alltag
Lothar Philipps
Lothar Philipps
Paradoxen bei Abstimmungen im juristischen Alltag stellen eine Gefahr für den juristischen Entscheidungsprozess dar, dessen sich die jeweiligen Entscheidungsorgane bewusst sein sollten.
Juristische Online Kommentare: eine kritische Betrachtung
Anton Geist
Anton Geist
Online abrufbare Gesetzeskommentare (Online-Kommentare) stellen den neuesten Geschäftszweig von Rechtsdatenbanken dar. Dieser Beitrag plädiert dafür, eine kritische Auseinandersetzung mit den konkret angebotenen Produkten nicht zu unterlassen, nur weil das Medium «Online» völlig unstrittige Vorteile gegenüber Printprodukten besitzt.
Unterschrift und Signatur in der Judikatur
Gerhard Varga
Gerhard Varga
Ausgehend vom Grundsatz, dass Schriftlichkeit Unterschriftlichkeit bedeutet, gibt der Beitrag eine Übersicht über die Rechtsprechung zu den Fragen, welche Anforderungen an eine Unterschrift bestehen, ob durch ein Telefax die Schriftlichkeit gewahrt bleibt, inwieweit eine SMS zur Übermittlung von Erklärungen ausreicht und inwieweit die Unterschrift durch eine Signatur ersetzt werden kann - mit Beispielen aus dem Verwaltungsrecht, dem Testamentsrecht, zur Bürgschaft, aus dem Arbeitsrecht und dem Vergaberecht.
IT und benchmarking der öffentlichen Verwaltungen – neue Regelungen im Grundgesetz
Oliver Vivell
Oliver Vivell
Dieser Beitrag widmet sich den, seit dem 1. August 2009 neu in Kraft getretenen Regelungen im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit in Art. 91c GG zur Harmonisierung der Informationstechnologie in Bund und Ländern und dem in Art. 91d GG geregelten «Verwaltungsbenchmarking». In diesem Beitrag sollen die gemeinsamen Zielsetzungen beider Regelungen, insbesondere Effizienz- und Effektivitätssteigerungen in der deutschen Verwaltung, näher beleuchtet werden, sowie dabei auftretende Probleme skizziert werden.
Mobilität und Nachhaltigkeit als Anforderungen heutigen Wissenschaftsbetriebs
Fiedler Herbert
Fiedler Herbert
Anforderungen an Mobilität und Nachhaltigkeit in der Wissenschaftsentwicklung werden mit ihrem eventuellen Konfliktpotential gegenübergestellt. Hintergrund ist insbes. die globale Entwicklung der Informatik, Rechts- sowie Verwaltungsinformatik. Der spezielle Anlass ist eine Ehrung von Roland Traunmüller.
Verifizierbarkeit und Öffentlichkeitsgrundsatz bei elektronischen Wahlen
Philipp Richter
Philipp Richter
Melanie Volkamer
Melanie Volkamer
Katharina Hupf
Katharina Hupf
Lucie Langer
Lucie Langer
Johannes Buchmann
Johannes Buchmann
Der Öffentlichkeitsgrundsatz, wie er im Wahlcomputerurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts ausgeformt wurde, verlangt, dass die wesentlichen Schritte der Bundestagswahl für die Öffentlichkeit ohne besondere technische Kenntnisse nachvollziehbar sein müssen. Dies wirft einige Fragen auf. Kann diese Anforderung durch informationstechnische Verifizierbarkeit erfüllt werden? Inwiefern gelten die strengen Anforderungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes auch bei verschiedenen nichtparlamentarischen Wahlen? Dieser interdisziplinäre Beitrag betrachtet Verifizierbarkeit und Öffentlichkeit aus informationstechnischer und juristischer Sicht und untersucht gleichzeitig, welche Schritte der Wahlhandlung bei einer elektronischen Wahl vom Wähler bzw. von der Öffentlichkeit überprüfbar sein müssen.
VAT-Refund: Transeuropäische Besteuerungsprozesse im Online-Portal der Österreichischen Finanzverwaltung
Erich Waldecker
Erich Waldecker
Aufgrund der neuen EU-Rechtslage musste eine transeuropäische IT-Lösung für den Rückforderungsprozess ausländischer Vorsteuern geschaffen werden. Die österreichische Lösung baut auf dem bewährten E-Government-Portal FinanzOnline auf.
Forschungslandkarte Rechtsinformatik und Informationsrecht
Mathias Eggert
Mathias Eggert
Jörg Becker
Jörg Becker
Ralf Knackstedt
Ralf Knackstedt
Unterschiedliche Publikationskulturen in verschiedenen Disziplinen erschweren es, Potenziale für interdisziplinäre Forschungsprojekte auszuschöpfen. Für Forschungsfragen der Rechtsinformatik und des Informationsrechts ist es aber regelmäßig unabdingbar, Forschungsergebnisse und Forschungsaktivitäten unterschiedlicher Disziplinen, wie z.B. Rechtswissenschaften, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik, Medizin, Verwaltungswissenschaften, Philosophie etc., zu integrieren. Der Beitrag stellt ein internetbasiertes Forschungsportal vor, das eine disziplinenübergreifende Strukturierung von Forschungsergebnissen ermöglicht und damit eine Grundlage dafür schafft, in der Rechtsinformatik und dem Informationsrecht Doppelarbeiten zu vermeiden, Forschungslücken aufzudecken und Kooperationspotenziale zu identifizieren.
Über das Grab hinaus: Juristische Expertensysteme als persönliche Stellvertreter
Burkhard Schafer
Burkhard Schafer
Dieser Aufsatz stellt auf Grundlage von einigen Forschungsprojekten an der University of Edinburgh eine alternative Anwendung für juristische Entscheidungssysteme dar: das juristische Expertensystem als «persönlicher Stellvertreter». Anders als die traditionelle juristische Künstliche Intelligenz (KI) die die Entscheidungen einer dritten Person – des Richters – als Ziel hatte, versucht dieser Ansatz die eigenen rechtlich relevanten Entscheidungen zu modellieren. Dies ist immer dann relevant, wenn man selbst diese Entscheidungen nicht mehr treffen kann – man denke etwa an eine neue, flexiblere Form des Patiententestaments, oder das Erbrecht im Allgemeinen.
Metadaten: Eine Basis für semantische Serviceorchestrierung
Doris Ipsmiller
Doris Ipsmiller
Josef Makolm
Josef Makolm
Silke Weiss
Silke Weiss
Das PEPPOL-Projekt, das Teil des Competitive and Innovation Framework Programme (CIP) der Europäischen Union ist, zielt darauf ab, eine interoperable E-Procurement Pilot-Lösung unter Berücksichtigung der existierenden nationalen Infrastrukturen zu entwickeln. Die Vision des Projektes ist, dass jedes Unternehmen in der EU mit jeder öffentlichen europäischen Beschaffungsstelle den Beschaffungsprozess elektronisch abwickeln kann. Das Virtual Company Dossier (VCD) wird dabei den Bewerber bei der Auswahl und der Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise und Dokumente unterstützen. Das Herzstück der VCD-Implementierung ist die osSso-Maschine; sie ermöglicht basierend auf einem rechtlichen Regelwerk eine semantische Serviceorchestrierung.
Die österreichischen Wahlrechtsgrundsätze, unter dem besonderen Blickwinkel des Internet-Voting
Alexander Balthasar
Alexander Balthasar
Die Prinzipien des österreichischen Wahlrechts werden im Hinblick auf das I-Voting unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte einer kritischen Analyse unterzogen.
E-Taxation in Kazakhstan
Anita Greenhill
Anita Greenhill
Almaz Amirzinov
Almaz Amirzinov
This research investigates the needs and attitudes of corporate taxpayers in Kazakhstan towards e-taxation services. For our study we will concentrate on the small and medium enterprises (SME). The research will consist of two parts: first are semi-structured interviews in order to obtain possible trends and attitudes among users and second are questionnaires which will investigate the issues raised in the first part in a broader sample size. Due to time and funds limitation research we will use geographical sampling, focusing our research on the Central Kazakhstan.
Towards the evaluation of online voting systems and environments
Johannes Buchmann
Johannes Buchmann
Melanie Volkamer
Melanie Volkamer
Axel Schmidt
Axel Schmidt
In the area of electronic voting, evaluation so far concentrated on the voting system. But the security of the operational environment is also essential for the election security. We present an approach how to combine the evaluation of both voting system and operational environment. To this end, we show how the model of a Voting Service Provider can be evaluated based on a corresponding legal regulation.
Rechtsprechung 2030: Gerechtigkeit durch Computer?
Karl Flieder
Karl Flieder
Mit diesem Beitrag der Kategorie Science-Fiction (SF) möchten wir ein aktuelles Thema reflektieren, dass im Jahr 2009 in der Tagespresse ausführlich diskutiert wurde: «Verfügt der Mensch über einen freien Willen oder nicht?» Ausgehend von der Annahme, dass der Mensch lediglich über einen determinierten Willen verfügt, betrachten wir – fiktiv und utopisch – die möglichen Konsequenzen für Recht, Rechtsprechung und vor allem für die Gerechtigkeit des Jahres 2030. Als realistische Grundlage für unsere fiktiven Überlegungen, zugunsten einer computerunterstützten Rechtsprechung, dienen uns Entscheidungen und Metaphern der Jetztzeit.
Die «virtuelle Hauptversammlung» – Zukunftsvision oder bald Realität?
Ines Staufer
Ines Staufer
Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 wurden die europarechtlichen Vorgaben der Aktionärsrechterichtlinie ins österreichische Recht umgesetzt. Kernpunkt war dabei die Hauptversammlung, die das zentrale Willensbildungsorgan einer Aktiengesellschaft darstellt. Aktionäre von börsennotierten Unternehmen sollten mehr Rechte erhalten. Ziel war es, damit die Präsenz in den Hauptversammlungen von börsenotierten Unternehmen zu erhöhen und auf diese Weise die Einflussmöglichkeiten der Eigentümer zu stärken. Mittel dazu sollte auch die nunmehr erlaubte Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Weg sein.
Wie sieht man das Recht? Blickanalyse von Rechtsvisualisierungen
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Durch eye tracking-Verfahren ist es möglich, den Blickverlauf bei der Betrachtung von Bildern nachzuvollziehen. Damit lassen sich Aussagen zum Gegenstand der Wahrnehmung und zur Informationsverarbeitung treffen. In unserer Untersuchung wurde das eye tracking-Verfahren für die Blickanalyse von Rechtsvisualisierungsob-jekten genutzt, um die visuelle Aufmerksamkeitsverteilung bei der Wahrnehmung von Grafiken und Tabellen festzustellen und so das Verständnis der Wirkungsweise sol-cher Visualisierungen zu verbessern.
Public Source Counting Software für verifizierbares E-Voting
Alexander Scheidl
Alexander Scheidl
In einem so sensiblen Bereich wie E-Voting ist es wichtig ein unabhängiges Programm zur Verifizierung der Stimmabgaben zur Verfügung zu haben. Durch die Veröffentlichung des Quellcodes als Public Source können Hemmungen und Bedenken über die Funktionsweise abgebaut und eine möglichst sichere (Zweit-)Auswertung gewährleistet werden. In diesem Beitrag werden die einzelnen Abläufe des Tools erklärt und abschließend soll auf die Aufwertung der Software mit Hilfe von Software Verifikation eingegangen werden.
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009
Carl-Markus Piswanger
Carl-Markus Piswanger
E-Voting war im Jahr 2009 erstmals in Österreich in einem Echteinsatz - bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009. Die Bundesrechenzentrum GmbH wurde mit Kernelementen zur technischen und organisatorischen Umsetzung des Projekts beauftragt. Neben der Bereitstellung von IT-Systemen war die gesamte Betriebsinfrastruktur Teil des Auftrags, wie auch die Ausarbeitung eines umfassenden organisatorischen und technischen Sicherheitskonzepts.
Einführung zu den Schwerpunkten E-Government und E-Justiz
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
E-Government stellt seit langem einen Schwerpunkt des IRIS dar: eingeladener Vortrag von Arthur Winter über das Unternehmensserviceportal, Fokus-Session über Trends des EGovernments und Spezialsessionen über Telekommunikationsrecht und E-Government sowie eigene Workshops über Semantitische Technologien, E-Taxation und E-Procurement. Damit wird der Wunsch von Roland Traunmüller nach einer stärkeren Integration zwischen der Rechtsinformatik und der Verwaltungsinformatik zumindest in der Form einer Gesprächs- und Kooperationsplattform entsprochen. Es zeigt sich stark eine Notwendigkeit einer stärkeren inhaltlichen Einbeziehung der Methoden der Rechtsinformatik im EGovernment; derzeit scheint die juristische Sicht ein wenig zu kurz zu kommen. In der E-Justiz ist heuer der Schwerpunkt in der Digitalisierung der gerichtlichen Verfahren.
Semantische Technologien: Ihr Einsatz in Rechts- und rechtlich relevanten Gebieten
Josef Makolm
Josef Makolm
Silke Weiss
Silke Weiss
Die Fokus-Session über semantische Technologien gibt einen Überblick über den Einsatz semantischer Technologien bei Ausschreibungsprojekten bzw. bei der Patentsuche. Es wird zwischen Technologien basierend auf formalen Wissensrepräsentationssprachen und Technologien zur Extraktion von Semantik aus unstrukturierten bzw. semi-strukturierten Daten unterschieden. Die Beiträge behandeln den Stand der Forschungen über semantische Technologien und deren Entwicklung sowie Metadaten als Basis für semantische Serviceorchestrierung.
Handy-Signatur: Multikanal Zugang zu FinanzOnline
Erich Waldecker
Erich Waldecker
Das Online-Portal der Österreichischen Finanzverwaltung – FinanzOnline – unternimmt einen weiteren Ausbauschritt zur Verbreiterung der Zugangsmöglichkeiten und zur Verbesserung des Anwender-Services. Daher wurde ab Dezember 2009 der Einstieg in FinanzOnline mittels Handy-Signatur ermöglicht.
Ubiquitous Computing und soziale Gerechtigkeit
Elisabeth Hödl
Elisabeth Hödl
Der folgende Text wirft die Frage auf, welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen Ubiquitous computing haben könnte. Thematisiert werden zum einen die öffentlich-rechtliche Frage nach der Privatsphäre und deren Bedeutung für die Demokratie, zum anderen die Konsequenzen, die sich aus der zunehmenden Verflechtung von Mensch und Maschine ergeben.
Wenn eine Verordnung ein Gesetz in Kraft treten lässt – eine untypische Inkrafttretensregelung aus der Praxis der Rechtsdokumentation
Beate Maier-Glück
Beate Maier-Glück
Martin Zach
Martin Zach
Dieser Beitrag erläutert wie die - auch im Hinblick auf den Stufenbau der Rechtsordnung - «untypische» Inkrafttretensregelung, wonach das Inkrafttreten von Gesetzesbestimmungen von der Erlassung einer Verordnung abhängig gemacht wird, in ein technisches Rechtsdokumentationssystem integriert werden kann. Dies geschieht bereits, solange die Verordnung noch nicht erlassen ist und es wird gezeigt, wie vorzugehen ist, wenn die Verordnung letztlich erlassen wird (welches Publikationsorgan, welches Inkrafttretedatum, welches Publikationsdatum). Außerdem wird anhand einer Inkrafttretensregelung einer Richtlinie des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger auf das Inkrafttreten von Inkrafttretensbestimmungen eingegangen.
Open government
Michael Sachs
Michael Sachs
Peter Parycek
Peter Parycek
Die grundlegenden Prinzipien von Open Government sind Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit. Durch das Veröffentlichen staatlicher Informationen können Behörden Vertrauen von Seiten der Bevölkerung gewinnen, und in Zusammenarbeit mit BürgerInnen die Verwaltungsarbeiten beschleunigen und qualitativ verbessern. Durch die gezielte Einbeziehung von BürgerInnen kann der Staat das Engagement und Wissen von BürgerInnen für sich nützen. Open Government beschränkt sich somit nicht auf das Zurverfügungstellen von offiziellen Daten und deren Bearbeitung und Evaluierung durch Verwaltung und Gesellschaft, es ist auch eine Strategie zur Kontrolle von Informationsflüssen und -quellen in einer Wissens- und Informationsgesellschaft.
Das Unternehmensserviceportal als Umsetzung des One-Stop-SHOP Ansatzes
Arthur Winter
Arthur Winter
Das USP unterstützt die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Melde- und Informationsverpflichtungen sowie in allen unternehmensspezifischen E-Government-Anwendungen. Dies durch die Bereitstellung von Applikationen und Informationen auf einem zentralen Portal, die heute jeweils auf unterschiedlichen Webseiten zur Verfügung stehen.
Juristisch-informatische Herleitung von Sicherheitsanforderungen für Internetwahlen am Beispiel des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl
Philipp Richter
Philipp Richter
Katharina Hupf
Katharina Hupf
Grimm Rüdiger
Grimm Rüdiger
Der Beitrag führt vor, wie mit der Methode KORA die Beschreibungslücke zwischen rechtlichen Vorgaben und technischen Sicherheitsanforderungen für die Gestaltung von Internetwahlen geschlossen werden kann. Die Methode wird ausführlich dargestellt und anhand des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl ausgeführt. Die aus dem Wahlcomputerurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu entnehmenden verfassungsrechtlichen Vorgaben werden herausgearbeitet und ihre Bedeutung für Internetwahlen untersucht. Anschließend werden die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Chancen und Risken von Internetwahlen konkretisiert und zu technischen Zielen präzisiert.
Standards und «Best Practice» in der elektronischen Rechtsetzung
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
Standardisierung ist ein charakteristisches Merkmal der Institutionalisierungsphase im Lebenszyklus neuer Technologien. Zwar stehen der Standardisierung in der elektronischen Rechtsetzung die Komplexität und Spezifität legislativer Prozesse entgegen, jedoch werden zumindest in zunehmendem Maße Standardwerkzeuge für die Entwicklung individueller Lösungen verwendet, und aus «best practice»-Beispielen der elektronischen Rechtsetzung können Referenzmodelle als Orientierungsmaßstab für solche Lösungen gewonnen werden. Schließlich werden auch im internationalen Rahmen zumindest «soft standards» für die Legistik zu entwickeln sein, und zwar nicht nur für deren technologische Unterstützung (etwa in der Formatierung oder Benennung), sondern auch für die legistische Entwurfsarbeit selbst: die Implementierung solcher struktureller, inhaltlicher und prozeduraler Standards wird wiederum durch Standardformate, -editoren und -workflowsysteme unterstützt werden.
DSG-Novelle 2010
Eva Souhrada-Kirchmayer
Eva Souhrada-Kirchmayer
Mit der DSG-Novelle 2010 wurden wichtige Anpassungen des Datenschutzes vorgenommen: gesetzliche Regelung der Videoüberwachung, Einführung eines elektronischen Registrierungsverfahrens und Stärkung der Befugnisse der DSK. Einige Themen wurden diesmal nicht berücksichtigt, sodass mit einer weiteren Novelle zu rechnen ist: Einführung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Einführung eines Gütesiegels oder die Berücksichtigung anderer neuer Technologien.
Einführung in den IT-Compliance Workshop
Markus Uitz
Markus Uitz
Johannes Barbist
Johannes Barbist
Dieser Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung über Hintergrund und Ziel des IT-Compliance Workshops im Rahmen des IRIS 2010.
An Intellectual Property Framework for Trans-European Genetic Research Projects
Marcelo Corrales
Marcelo Corrales
This article proposes a summary of an intellectual property framework for trans-European medical research projects aiming at answering two important issues at stake: 1) which intellectual property rights arise during the course of such projects, and; 2) which patient rights must be taken into account. The article contains a short analysis of the legal findings of the project ACGT (Advancing Clinico-Genomic Trials on Cancer, www.eu-acgt.org), a European Integrated Project funded by the European Union.
LEFIS (Legal Framework for the Information Society) – Workshop on legal and technological Questions of the Information Society
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
LEFIS has a long tradition as a platform for research in Europe. With this workshop, this tradition is extended to IRIS as a forum for contributions in English. Main topics of the contributions are: Spatial planning and natural risk zones, virtual campus and Law & ICT, Web 2.0 and the ISP liability, video games, trans-European genetic research, e-government standardization, semi-automatic application of consular protection law, legal epistemology and logic.
Keyword Advertising: Louis Vuitton v. Google - Schlussanträge des Generalanwaltes - Analyse und Kritik
Konstantin Hobel
Konstantin Hobel
Der Vorgang des Keyword Advertising, d.h. die gezielte, mit dem vorher eingegebenen Suchbegriff abgestimmte Schaltung von Werbeflächen auf der Website, welche die Ergebnisliste anzeigt, beschäftigt seit geraumer Zeit Juristen aus ganz Europa. Mit den Schlussanträgen des Generalanwaltes Maduro in den verbundenen Rechtssachen C-236/08, C-237/08 und C-238/08, wird der Öffentlichkeit nach langer Wartezeit endlich die erste Entscheidungsaussicht von offizieller Seite zu den EuGH-Verfahren zuteil, die über die Zukunft der Praxis des Keyword Advertising in Europa bestimmen werden.
AGILE – an Adaptive Systems Approach to the Legislative Chain
Alexander Boer
Alexander Boer
Saskia van de Ven
Saskia van de Ven
Tom van Engers
Tom van Engers
The execution of complex regulations confronts all stakeholders involved in the legislative chain with various problems. Refining the abstract concepts into finer grained concepts that can be mapped onto the concrete situations that are subject of the governmental decision-making processes is one of them. Another one is adapting to change. In the AGILE project, sponsored by the Dutch Science Foundation NWO, we aim at developing a design method, distributed service architecture and supporting tools that enable organizations - administrative and otherwise - to orchestrate their legal information services in a networked environment. Decomposing the problems mentioned before and handling change are key issues in this project. This paper explains our approach and describes some preliminary results.
Transparency in eVoting
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Apart from the protection of voting secrecy, the possible manipulation of votes, even of the entire election, is one of the key issues in eVoting. The contribution shows how lack in reproducibility and auditability may endanger the entire electronic election and how the issue may be dealt with.