Unterschrift und Signatur in der Judikatur

Gerhard Varga
Gerhard Varga
Category:

Short Articles

Region:

Austria

Field of law:

Cellphone-signature

Collection:

Conference proceedings IRIS 2010

Ausgehend vom Grundsatz, dass Schriftlichkeit Unterschriftlichkeit bedeutet, gibt der Beitrag eine Übersicht über die Rechtsprechung zu den Fragen, welche Anforderungen an eine Unterschrift bestehen, ob durch ein Telefax die Schriftlichkeit gewahrt bleibt, inwieweit eine SMS zur Übermittlung von Erklärungen ausreicht und inwieweit die Unterschrift durch eine Signatur ersetzt werden kann - mit Beispielen aus dem Verwaltungsrecht, dem Testamentsrecht, zur Bürgschaft, aus dem Arbeitsrecht und dem Vergaberecht.


  • 1. Die Unterschrift
    • 1.1. Schriftlichkeit bedeutet Unterschriftlichkeit
    • 1.2. Die Unterschrift: eigenhändig geschriebener Name
    • 1.3. Lesbarkeit der Unterschrift
    • 1.4. Elektronische Signatur
  • 2. Nachbildung auf mechanischem oder elektronischem Wege
  • 3. Die Unterschrift im Verwaltungsverfahren
  • 4. Die Unterschrift im Testamentsrecht
  • 5. Die Bürgschaft
  • 6. Die Unterschrift im Arbeitsrecht
    • 6.1. Unterschriftsloses Kündigungsschreiben an eine Vertragsbedienstete (9 OB 14/08m)
    • 6.2. Lehrlingskündigung per SMS (9 OB A 96/07v)
    • 6.3. Krankmeldung per SMS (8 OB A 92/03t )
  • 7. Vergabeverfahren
  • 8. Zusammenfassung
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