-
1. Vorwort
-
2. Ziel
-
3. Begriffsdefinition
-
3.1. Corporate Identity (CI)
-
3.2. Corporate Design (CD)
-
3.3. Logo
-
-
4. Kriterien für Corporate Design
-
5. Ausgangslage
-
6. Methode
-
7. Ausführung und Ergebnis
-
7.1. Logo-Redesign
-
7.2. Gestaltung des Basisdesigns
-
7.3. Überarbeitung von Formularen und Vorlagen für Schriftstücke
-
7.4. Ausformung weiterer CD-Komponenten
-
-
8. Schlussfolgerungen und Ausblick
Das visuelle Erscheinungsbild der Justiz
Articles
Austria
E-Justice
Citation: Andrea Hahn, Das visuelle Erscheinungsbild der Justiz, in: Jusletter IT 19-November-2015
Die Justiz kommuniziert nach innen mit ihren Bediensteten und nach außen mit Bürgern, Rechtsvertretern, anderen Prozessbeteiligten und Medien. Bei ihnen allen soll sich die Justiz ihren Aufgaben entsprechend darstellen und Informationen nach außen und innen in einem einheitlichen Design vermitteln. Dieses Anliegen ist mit den technischen Vorgaben und dem Erfordernis nach einem klaren und verständlichen Auftritt abzustimmen. Mit einem einheitlichen Erscheinungsbild tritt die Justiz nach außen erkennbar in Erscheinung. Das Corporate Design unterstützt die Darstellung der Justiz in ihrer Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit und begünstigt das Zusammengehörigkeitsgefühl.