Netzneutralität auf europäischer Ebene – Ein Konzept mit vielen Ausnahmen?
Im November letzten Jahres trat auf europäischer Ebene eine gemeinsame Gesetzesgrundlage zur Regelung des Zugangs zum offenen Internet in Kraft, die Verordnung (EU) 2015/2120. Gleichzeitig mit der rechtlichen Verankerung der Netzneutralität wurde auch ein umfassendes Ausnahmeregime in Form von Verkehrsmanagementmaßnahmen und Spezialdiensten festgelegt. Manche Fragen, wie etwa Zero-Rating, wurden explizit offen gelassen, andere ergeben sich durch die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe. Hinsichtlich Letzterer wird die Diskussion auf das GEREK verlagert, das bis 30. August 2016 Leitlinien herauszugeben hat, sowie auf nationale Regulierungsbehörden und Gerichte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der lange Weg zur Netzneutralität
- 2. Grundsatz der Netzneutralität
- 3. Abweichungen vom Grundsatz der Netzneutralität
- 3.1. Angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen
- 3.2. Weitere Verkehrsmanagementmaßnahmen
- 3.3. Spezialdienste
- 4. Fazit
- 5. Literatur
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