E-Zustellung neu
Mit dem Deregulierungsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 40/2017, wurde die Basis für eine zweistufige Architekturänderung im Bereich der elektronischen Zustellung gelegt. In der ersten Phase soll im Sinne einer Harmonisierung der derzeit unterschiedlichen elektronischen Zustellsysteme eine einheitliche Übersicht bzw. einfacher Zugriff auf die bereitgehaltenen Zustellstücke durch die Einführung eines Anzeigemoduls ermöglicht werden. In einer zweiten Ausbaustufe, für die es noch einer weiteren gesetzlichen Anpassung bedarf, soll das System dahingehend erweitert werden, dass ein systemübergreifendes Teilnehmerverzeichnis sämtlicher Zustellsysteme eingeführt wird, um alle potentiellen Empfänger/innen erreichen zu können. Dies soll auch den Versendern die Möglichkeit der Auswahl des elektronischen Zustellsystems geben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ziele
- 2. Zustellarchitektur
- 2.1. Ist-Zustand
- 2.2. Soll-Zustand Phase 1
- 3. Rechtliche Rahmenbedingungen
- 3.1. Recht auf elektronische Zustellung (§ 1a E-GovG)
- 3.2. Verpflichtende Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Unternehmen (§ 1b E-GovG)
- 3.3. Harmonisierung der Zustellsysteme und Vereinfachung des Zustellzeitpunkts
- 3.4. Anzeigemodul
- 3.5. Bundesabgabenordnung
- 3.6. Übergangsregelungen und -zeiten
- 4. Geplanter Soll-Zustand für Phase 2
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
There are no comments yet
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
No comments