Die Freigabe von Open-Source-Software durch den Bund
Am 1. Januar 2024 trat das neue «Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben» (EMBAG) in Kraft. Dessen Artikel 9 statuiert eine Pflicht für Bundesbehörden, durch den Bund entwickelte Software als Open-Source-Software (OSS-Pflicht) zu lizenzieren. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese neue Rechtsnorm.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Geltungsbereich
- 2. Was bezweckt Art. 9 EMBAG?
- 3. Pflicht zur offenen Lizenzierung
- 4. Ausnahmen
- 5. Lizenzen
- 6. Fazit
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