Rechtsvisualisierung

Warum der Lachmayer nicht im Deutschen Rechtswörterbuch steht

Zu den Möglichkeiten der Namensforschung und Wortfamilienrecherche über DRW-Online

Andreas Deutsch
Andreas Deutsch
Kategorie:

Beiträge

Region:

Deutschland

Rechtsgebiete:

Rechtsvisualisierung

Zitiervorschlag: Andreas Deutsch, Warum der Lachmayer nicht im Deutschen Rechtswörterbuch steht, in: Jusletter IT 2

Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) behandelt als Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache auch (zum Teil vergessene) Berufsbezeichnungen. Wie das Beispiel «Meier» zeigt, entwickelten sich aus diesen Bezeichnungen häufig Familiennamen, weshalb das DRW hilfreiche Informationen für die Namensforschung liefern kann; dies gilt insbesondere für die frei zugängliche Onlineversion des DRW mit ihren vielfältigen Zusatzrecherchemöglichkeiten (vgl. http://deutsches-rechtswoerterbuch.de).


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Münzen, Maße und Berufe im DRW
  • 3. 138 Meier – und doch kein Lachmeier
  • 4. Ausdifferenzierung der Meier
  • 5. Meier mit gerichtlichen Aufgaben
  • 6. Lache, Lachen, Lachmeier
  • 7. Fazit
  • 8. Literatur
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