Jusletter IT 20. Februar 2014

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URHEBERRECHT

Standardsoftware oder Individualsoftware – Kaufvertrag oder Werkvertrag – Eine Checkliste für Softwarehersteller

  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Urheberrecht, IP-Recht
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2014
  • Zitiervorschlag: Markus Knasmüller, Standardsoftware oder Individualsoftware – Kaufvertrag oder Werkvertrag – Eine Checkliste für Softwarehersteller, in: Jusletter IT 20. Februar 2014
  • Während Standardsoftware für viele Anwender zur gleichartigen Verwendung entwickelt wird, wird Individualsoftware entsprechend den individuellen Wünschen eines einzelnen Kunden implementiert. Diese Unterscheidung scheint prinzipiell relativ einfach, dennoch verschwimmt diese Grenze immer mehr. Standardsoftware wird häufig auch mit individuellen Anpassungen eingesetzt und somit stellt sich auch die Frage, ob es sich dann noch um eine Standardsoftware oder schon um eine Individualsoftware handelt. Die Frage ist weniger aus technischer Sicht relevant, sondern vielmehr aus rechtlicher Sicht. Nachdem auf diese Unterschiede eingegangen wird, wird in diesem Artikel anhand von Praxisbeispielen eine Checkliste, die dazu dienen soll, zu entscheiden, ob es sich um individuelle Adaptierungen einer Standardsoftware oder aber um eine Individualsoftware handelt, vorgestellt. Aspekte dabei sind u.a. das Ausmaß der Individualisierung, deren Art, aber auch deren Herauslösbarkeit.


    • 1. Begriffsdefinitionen Standardsoftware oder Individualsoftware
      • 1.1. Standardsoftware
      • 1.2. Individualsoftware
      • 1.3. Überschneidungen
    • 2. Auswirkungen
      • 2.1. Kaufvertrag oder Werkvertrag
      • 2.2. Steuerliche Auswirkungen
      • 2.3. Verwertungsrechte
    • 3. OGH und EUGH-Rechtsprechung
    • 4. Fallbeispiele
      • 4.1. Customizing
      • 4.2. Individuelle Programmverbesserungen
      • 4.3. Individuelle «Add-ons»
      • 4.4. Individuelle Anpassungen
    • 5. Schlussfolgerungen
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