Vom papier-schriftlichen Vergabeverfahren zur elektronischen Beschaffung: Alles transparent?
Die Transparenz gehört zu den wichtigsten Grundsätze des Vergabeverfahrens. Ausgehend von der vom EuGH bereits in den 80er Jahren judizierten Verpflichtung des Auftraggebers zur Transparenz haben sich detaillierte vergaberechtliche Normen entwickelt, um diese Verpflichtung in der Praxis umzusetzen. In diesem Beitrag wird ausgehend von eigenen Erfahrungen erörtert, in welchen Bereichen die elektronische Beschaffung zu mehr Transparenz führen kann und wo ihre Grenzen liegen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Bedeutung der Transparenz im Vergaberecht
- 1.2. Definition der Transparenz im Vergaberecht
- 1.3. Transparenz und E-Procurement
- 2. Transparenz im Vergabeverfahren: Klassisch und Elektronisch
- 2.1. Bekanntmachung
- 2.2. Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
- 2.3. Angebotsabgabe, -eingang und -öffnung
- 2.4. Bestbieterermittlung und Zuschlagsentscheidung
- 3. Resümee
- 4. Literatur
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