Per§onalia

UBI wählte die Ombudsleute neu

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) wählte die Ombudsleute für die privaten Radio- und Fernsehprogamme. Auf Guglielmo Bruni folgt Oliver Sidler.
Die UBI bestimmt jeweils auf vier Jahre die Ombudsleute für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter, während die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) die für sie zuständigen Ombudsleute selber ernennt.

Guglielmo Bruni (Basel), Ombudsmann für die privaten Medien in der deutschen und rätoromanischen Schweiz, tritt auf Ende Jahr zurück. Als seinen Nachfolger wählte die UBI Oliver Sidler, Rechtsanwalt in Zug, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und Redaktor der Zeitschrift "Medialex". Zu dessen Stellvertreter ernannte sie Toni Hess, Leiter des Rechtsdienstes und stellvertretender Vorsteher der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden in Chur. Hess ist bereits Ombudsmann für die rätoromanischen SRG-Programme.


Für die beiden anderen Sprachregionen bestätigte die UBI die bisherigen Ombudsleute: Denis Sulliger, Rechtsanwalt in Vevey, bleibt Ombudsmann für die französische Schweiz, und Gianpiero Raveglia, Rechtsanwalt in Roveredo und Locarno, amtet weiterhin als Ombudsmann für die italienische Schweiz. Raveglia vertritt als Stellvertreter Sulliger, während die UBI neu Francesco Galli, Rechtsanwalt in Lugano, zum Stellvertreter Raveglias ernannte. Galli ist bereits Ombudsmann für die italienischsprachigen SRG-Programme.

Die Ombudsstellen haben Beanstandungen gegen ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und gegen den verweigerten Zugang zum Programm zu prüfen. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung hat die Ombudsstelle die Beteiligten über die Ergebnisse ihrer Abklärungen zu informieren. Nach Vorliegen des Berichts der Ombudsstelle kann allenfalls noch Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Rund 90 Prozent der Beanstandungen wurden in den letzten Jahren auf Stufe Ombudsstelle erledigt, was ihre wichtige Bedeutung hervorstreicht.

Quelle: Medienmitteilung der UBI vom 6. November 2015