Verdeckte Ermittlung und Audio-Überwachung rechtmässig
BGer – Die Anordnung einer verdeckten Ermittlung gegen ein Elternpaar, das von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn der Tötung des Sohnes und der schweren Körperverletzung der Tochter verdächtigt wird, war rechtmässig. Ebenfalls nicht zu beanstanden ist entgegen der Ansicht des Obergerichts des Kantons Solothurn die Abhörung der Wohnungen des Elternpaars. Das Bundesgericht heisst die entsprechenden Beschwerden der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gut. Eine weitere Beschwerde weist es hingegen ab. (Urteile 1B_114/2016, 1B_115/2016, 1B_116/2016, 1B_117/2016, 1B_118/2016, 1B_119/2016, 1B_122/2016)
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