Komplexitätsgrenzen der Rechtsinformatik – digitale Ausgabe zum Tagungsband des 11. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2008.


Liebe Leserinnen und Leser

Die 11. IRIS Konferenz stand unter dem Motto der Reduktion der Komplexität: Durch Recht und IKT. Die Ergebnisse dieser Tagung sind in diesem nunmehr bereits 9. Jahrbuch der Rechtsinformatik, dem Tagungsband der IRIS, zusammengefasst.

Als Herausgeberteam haben wir wieder die Aufgabe übernommen, das wissenschaftliche Leben der IRIS schriftlich in einem Tagungsband zusammenzufassen, und zwar gemäß dem Leitmotiv der IRIS: «Die im Informationszeitalter unentbehrlichen wissenschaftlichen und praktischen Leistungen der Rechtsinformatik sollen einem breiten Publikum in umfassender und gut lesbarer Form vorgestellt werden.» Wie gewohnt umfasst dieses nicht nur neue wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern auch die praktischen Anwendungen der Rechtsinformatik und deren Problemstellungen.

Das Jahrbuch ist in 13 Themengruppen gegliedert:

  • Plenarvorträge
  • E-Government und E-Justiz
  • E-Demokratie
  • E-Taxation
  • Wissens- und Prozessmanagement
  • Rechtsinformation
  • Juristische Informatiksysteme und Anwendungen
  • LEFIS
  • Datenschutz
  • IT-Recht und Urheberrecht
  • E-Commerce und E-Learning
  • Rechtstheorie
  • Rechtsvisualisierung

Die Organisatoren der IRIS 2008 sind vielen zu Dank verpflichtet, damit diese wissenschaftliche Plattform der Rechtsinformatik in Zentraleuropa abgehalten werden kann. Unter den vielen Unterstützern sind besonders zu erwähnen: die Universitäten Wien (Arbeitsgruppe Rechtsinformatik und WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik) und Salzburg (Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt), die mitveranstaltenden Organisationen OCG Oesterreichische Computer Gesellschaft (Arbeitskreis Rechtsinformatik), GI Gesellschaft für Informatik (Fachausschüsse Rechtsinformatik und Verwaltungsinformatik sowie Fachgruppe Juristische Informatiksysteme), Juristenverband, Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, österreichisches Rechtsinformationssystem RIS und RTR Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH, die Programmgestalter Erich Schweighofer und Friedrich Lachmayer, das wissenschaftliche Programmkomitee, die Schwerpunktkoordinatoren der Workshops: E-Government: Roland Traunmüller und Erich Schweighofer; E-Justiz: Martin Schneider; E-Tax: State and Perspectives: Josef Makolm und Gerti Orthofer; Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken: Angela Dovifat, Maria Wimmer, Dimitris Karagiannis und Ralf Klischewski; E-Democracy: Alexander Prosser; Juristische Informatiksysteme: Burkhard Schafer; Anwendungen: Doris Liebwald; Rechtsinformation: Erich Schweighofer; E-Commerce: Stefan Eder und Wolfgang Freund; Telekommunikationsrecht: Robert Queck; E-Learning: Thomas Menzel und Anthony Antoine; Theorie der Rechtsinformatik & IT-Recht: Erich Schweighofer; Rechtstheorie: Friedrich Lachmayer, Michaela Strasser und Lorenz Schulz; Rechtsvisualisierung: Colette Brunschwig; Science Fiction und Utopien: Peter Lechner und Peter Parycek; Urheberrecht: Walter Blocher und Andreas Wiebe; Datenschutz: Dietmar Jahnel; Suchtechnologien für Juristen: Franz Kummer; LEFIS (LEgal Framework for the Information Society) Workshop: Fernando Galindo und Erich Schweighofer; IT-Sicherheitsrecht: Dirk Heckmann; die Konferenzkoordinatoren Ines Staufer, Anton Geist und Gisela Heindl; der Webmaster Anton Geist sowie das lokale Organisationsteam an der Universität Salzburg unter der Koordination von Dietmar Jahnel und Peter Mader.

Durch die Mutterschaftkarenz von Gisela Heindl hat Christian Süzcs die Hauptlast des Editings des «Salzburger Drittels» getragen, was durch seine Nennung als Mitherausgeber zum Ausdruck gebracht werden soll.

Den Autoren gebührt unser herzlicher Dank für ihre Beiträge. Das Herausgeberteam hat diese mit größtmöglicher Sorgfalt editiert. Es steht zu hoffen, dass dieser Tagungsband mit ähnlichem Interesse aufgenommen wird wie jene der Vorjahre!

Wien, im Juli 2008

Erich Schweighofer, Anton Geist, Gisela Heindl und Christian Süzcs

Vorwort
Vorwort
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Anton Geist
Anton Geist
Gisela Heindl
Gisela Heindl
Christian Szücs
Christian Szücs
Zum Generalthema
Komplexität in der Wissenschaft
Michaela Strasser
Michaela Strasser
Kennzeichen gegenwärtiger Wissenschaft als Ort epistemischer Rationalität und als institutionalisierte Praxis der Wissenserzeugung, -verbreitung und -anwendung ist Komplexitätssteigerung. Angesichts der Entwicklungsdynamik einer auf Wissenschaft und Forschung zentrierten Wissensgesellschaft gilt es die Forderung nach Reduktion von Komplexität zu hinterfragen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie: Herausforderung und Chancen aus E-Government-Sicht
Arthur Winter
Arthur Winter
Dieser Artikel soll Diskussionsanstöße in Bezug auf die Umsetzung der «EU-Dienstleistungsrichtlinie» geben, da derzeit noch zu wenig über dieses aktuelle Thema öffentlich diskutiert wird. Grundsätzlich soll die Frage geklärt werden: «Was kann und soll die EU-Dienstleistungsrichtlinie leisten?» Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie. Bei ihr geht es um die Überwindung aller intern bestehenden Barrieren, die Förderung der Gleichheit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und um die Wettbewerbsvereinfachung. Die Dienstleistungsrichtlinie bietet für die Verwaltung aber auch die Chance die vorhandenen Strukturen zu hinterfragen sowie Überflüssiges und Veraltetes wegzulassen, um für die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung und die BürgerInnen jene Services zu etablieren, die den europäischen Wirtschaftsraum im Allgemeinen und den österreichischen Wirtschaftsraum im Besonderen stärken.
Reduktion von Komplexität. Durch Recht und IKT
Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Reduktion von Komplexität als wesentlicher Beitrag zum Funktionieren des Rechtssystems in der Gesellschaft ist auch für die Anwendungen der Rechtsinformatik sehr bedeutsam. Fortgeschrittene Informatik-Systeme, Rechtsinformationssysteme, E-Transaktionen und Cyberspace reduzieren Komplexität über die üblichen Möglichkeiten einer Rechtsordnung durch bessere Information, standardisierte Kommunikation und festgelegte Verhaltensweisen im vereinfachten Subsystem Cyberspace. IKT-Technologien sind daher auch aus dieser Sicht ein positiver Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Rechtsordnung.
E-Government & E-Justiz
Novellierungen im Signatur- und E-Government-Recht 2007
Peter Kustor
Peter Kustor
Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichsten Neuerungen im Signatur- und E-Government-Recht, die durch die Novellierungen des SigG, des E-GovG, des AVG und des ZustG mit 1.1.2008 in Kraft getreten sind. Der Rechtsrahmen für E-Government wurde damit vereinfacht und an die Erkenntnisse aus der Umsetzung und Vollziehung seit 2004 angepasst.
Demografieorientiertes E-Government in Dienstleistungsnetzwerken
Jörg Becker
Jörg Becker
Philipp Bergener
Philipp Bergener
Björn Niehaves
Björn Niehaves
Michael Räckers
Michael Räckers
Der demografische Wandel stellt öffentliche Verwaltungen vor neue Herausforderungen in Form einer zunehmend alternden Gesellschaft im Allgemeinen und einer zusätzlichen Bevölkerungsabnahme in bestimmten ländlichen Gebieten im Speziellen. E-Government und die demografische Entwicklung offenbaren hier wechselseitig Chancen. Insbesondere für ältere Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beschwerden in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ermöglicht E-Government durch eine erhöhte räumlich zeitliche Verfügbarkeit eine aktive Lebensgestaltung ohne fremde Hilfe. Allerdings stehen der Nutzung dieser E-Government-Potenziale momentan noch einige Probleme entgegen.
E-Inclusion im E-Government
Jörg Becker
Jörg Becker
Philipp Bergener
Philipp Bergener
Björn Niehaves
Björn Niehaves
Michael Räckers
Michael Räckers
Der Digital Divide ist, trotz vieler Anstrengungen in Wissenschaft und Praxis, nach wie vor eine Tatsache in vielen Ländern, nicht nur Europas. Es gibt viele spezifische Probleme, die dazu führen, dass verschiedene Bevölkerungsgruppen nicht in der Form wie der Durchschnitt der Bevölkerung in dieser Informationsgesellschaft integriert sind. Im Bereich des E-Government kommen im Vergleich zu anderen Bereichen noch besondere Anforderungen bezüglich Datensicherheit oder erhöhte Komplexität der Abläufe hinzu. Zur Beantwortung der Frage, welche möglichen Erklärungen für die mangelnde Inklusion verschiedener Bevölkerungsgruppen gegeben werden können, haben wir das «E-Inclusion Gap Modell» entwickelt und darauf aufbauend eine quantitative Analyse über statistische Erhebungen der E-Government-Nutzung in Deutschland durchgeführt, um, spezifisch für Gruppen wie Senioren, Menschen ohne Arbeit oder mit schwachem sozialen Hintergrund etc., Antworten aufzuzeigen.
Staatsbürgerschaftstest am Computer
Simon Korenjak
Simon Korenjak
Helmut Mastnak
Helmut Mastnak
Seit 2006 ist eine erfolgreich absolvierte Prüfung zum Nachweis der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes ein zusätzliches Erfordernis für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. In Kärnten wird dieser Test erstmals in Österreich computerunterstützt durchgeführt. Der vorliegende Beitrag soll über den Ablauf dieser Prüfungen und über die technischen Hintergründe informieren.
LDAP-Verzeichnisse: ein unterschätztes Sicherheitsrisiko?
Karl Flieder
Karl Flieder
Informationen sind in unserer elektronischen Welt in vielfältiger Weise zu einem begehrten Gut geworden. Damit steigen aber auch die Bedrohungsszenarien. Die Suche und das Eliminieren von Sicherheitsmängeln und Schlupflöchern ist ein wichtiger Beitrag im Sicherheitskontext geworden, um das Vertrauen in technische Lösungen zu stärken. In diesem Beitrag zeigen wir Anwendungsmöglichkeiten von LDAP-Verzeichnissen im Rahmen des E-Governments auf und berichten von einer Evaluierung österreichischer LDAP-Betreiber mit Bezug zur österreichischen Bürgerkarte. Unter dem Blickwinkel des Datenschutzes diskutieren wir plakativ zu Tage getretene Sicherheitsmängel und plädieren dafür, öffentliche LDAP-Verzeichnisse künftig besser zu schützen.
Der Beitrag des PEPPOL-Projekts zu einem interoperablen europäischen Beschaffungswesen
Claudia Bachkönig
Claudia Bachkönig
Peter Sonntagbauer
Peter Sonntagbauer
Josef Makolm
Josef Makolm
Das Projekt PEPPOL hat zum Ziel, die elektronische Kommunikation zwischen Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern voranzutreiben und europaweit zu vereinheitlichen. Jedes Unternehmen in Europa soll mit jedem öffentlichen Auftraggeber in jedem EU-Land elektronisch nach den gleichen Verfahren kommunizieren können. Die bestehenden nationalen Lösungen werden verbunden und nach den gleichen Standards ausgerichtet. Es werden die nachfolgenden Aspekte des Beschaffungsverfahrens abgedeckt: elektronische Signatur, elektronischer Katalog, Lieferantendokumentation, elektronische Bestellung und Rechnung. Auch die Europäische Kommission selbst hat ein Pilotprojekt für die Einführung von elektronischen Verfahren mit ihren Lieferanten begonnen, welches mit dem PEPPOL-Projekt koordiniert wird. Für die Lieferanten der öffentlichen Hand, die Hersteller von Software Systemen aber auch für die öffentlichen Auftraggeber selbst besteht dringender Handlungsbedarf im Bereich der entsprechenden Anpassung der bestehenden Software, Prozesse und Verfahren.
Neues zum Einsatz elektronischer Beschaffungsformen nach der BVergG-Novelle 2008 (Teil 1)
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Christian Weismann
Christian Weismann
Der vorliegende Beitrag stellt die Grundlagen der elektronischen Vergabe nach dem BVergG unter Berücksichtigung der Novelle 2008 dar (Teil 1). Danach werden vergaberechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Sicherung von Angebotsinhalten, dem Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes, dem Serverausfall sowie dem Computervirenbefall des Angebots diskutiert (Teil 2).
Neues zum Einsatz elektronischer Beschaffungsformen nach der BVergG-Novelle 2008 (Teil 2)
Christian Weismann
Christian Weismann
Philipp Götzl
Philipp Götzl
Der vorliegende Beitrag baut auf die in Teil 1 dargestellten Grundlagen der elektronischen Vergabe auf und versucht die im Rahmen eines solchen Verfahrens entstehenden vergaberechtlichen Probleme aufzuzeigen. Dabei soll – auch mit Blick auf allfällige Neuerungen durch die Vergaberechtsnovelle 2008 – auf die Sicherung von Angebotsinhalten, das Problem der Verkürzung von Anfechtungsfristen, den Serverausfall sowie den Computervirenbefall von Angeboten eingegangen werden.
Das European Land Information Service EULIS
Dieter Zoubek
Dieter Zoubek
Helmut Auer
Helmut Auer
Ein paneuropäischer Datenbankverbund zur Erleichterung der transnationalen Online-Einsichtnahme in Grundbuch-/ Katastersysteme wird vorgestellt.
Das elektronische Archiv im Bereich E-Justice
Markus Schaffhauser
Markus Schaffhauser
Michaela M. Schaffhauser-Linzatti
Michaela M. Schaffhauser-Linzatti
Der vorliegende Artikel vermittelt einen Überblick über den Stand und die Umsetzung hoheitlicher elektronischer Urkundenarchive in Österreich unter besonderer Berücksichtung des Berufsstandes der Anwälte.
E-Demokratie
«Reduktion der Komplexität» als demokratische Aufgabe
Günther Schefbeck
Günther Schefbeck
«Reduktion der Komplexität» menschlicher Handlungsoptionen durch Sinnvermittlung stellt eine wesentliche gesellschaftliche Leistung dar. Ein zentrales Werkzeug, dessen sich moderne Gesellschaften dabei bedienen, ist das Recht. Dem Recht Legitimation zu verschaffen, ist die Funktion des politischen Systems, das, um diese Funktion erfüllen zu können, ebenfalls mit der Aufgabe der Reduktion von Komplexität konfrontiert ist. Die Erscheinungsform politischer Willensbildungsprozesse auf ein mittleres Komplexitätsniveau herunterzubrechen, wird das «elektronische Parlament» mittels neuer Werkzeuge zu leisten haben.
E-Voting und E-Diskussion
Björn Heppner
Björn Heppner
Alexander Prosser
Alexander Prosser
Beim politischen Diskurs über E-Diskussion und E-Voting wird selten die Überlegung angestellt, was eigentlich die Bürger wollen. Daher stellt sich die Frage: Wie schätzen die Politiker in Österreich das Interesse ihrer Bürger an diesen Technologien ein und wie verhält sich diese Einschätzung im Verhältnis zum wirklichen Interesse der Bürger? Auf Basis des im Jahr 2005 in einer Studie der Autoren mit dem Titel «E-Demokratie in Österreich: Erfahrungen, Einstellungen, Absichten» erstmals angestrengten Vergleichs wird dieser Vergleich hier mit den neuesten Erkenntnissen aus einer unter Bürgern Gesamt-Österreichs im Jahr 2007 durchgeführten Befragung erneut aktuell angestellt.
Entwicklung eines formalen IT-Sicherheitsmodells für Online-Wahlsysteme
Rüdiger Grimm
Rüdiger Grimm
Melanie Volkamer
Melanie Volkamer
Online-Wahlen werden mehr und mehr eingesetzt – nicht zwingend für Parlamentswahlen, aber dennoch für Wahlen auf niedrigen Ebenen wie in Vereinen und an Universitäten. Um eine Basis für die Prüfung und Zertifizierung zu haben, wurde in Deutschland ein Common-Criteria-Schutzprofil, in dem Basisanforderungen für Online-Wahlprodukte definiert werden, entwickelt. Dieses Schutzprofil verlangt eine eher geringe Evaluierungstiefe (EAL2+). Für Wahlen auf höheren Ebenen ist eine entsprechende Anpassung der Evaluierungstiefe empfehlenswert. Dieser Artikel zeigt zunächst auf, dass eine Erhöhung derzeit nicht beliebig möglich ist, da ab der Stufe 6 formale Methoden und insbesondere ein formales IT-Sicherheitsmodell verlangt werden, ein solches Modell aber erst noch entwickelt werden muss. Im zweiten Schritt diskutiert dieser Artikel einen ersten Ansatz eines IT-Sicherheitsmodells für Online-Wahlsysteme, der aber nur eine Untermenge der im Schutzprofil definierten Sicherheitsziele (Security Objectives) berücksichtigt.
Administration und Auswertung beim «3-Stufen-Modell zur Online-Bürger(innen)beteiligung»
Carl-Markus Piswanger
Carl-Markus Piswanger
Mehrstufige Bürger(innen)beteiligungsverfahren sind sehr aufwändig bezüglich Administration und Auswertung. In beiden Bereichen ist es notwendig, spezielle Funktionen zu implementieren. Dieser Bericht betrachtet die neuen funktionalen Entwicklungen bei dem informellen Verfahrenstypus «3-Stufen-Modell zur Online-Bürger(innen)beteiligung», der durch die Bundesrechenzentrum GmbH bereits in mehreren Verfahren umgesetzt wurde. Hierbei wurden auf Basis von Portal Austria Services unterschiedliche Sichten auf Rollen – Benutzer(in), Administration, Auswertung – gelegt.
Verifiability in Electronic Voting
Jörg Helbach
Jörg Helbach
Sonja Weddeling
Sonja Weddeling
Melanie Volkamer
Melanie Volkamer
Christian Paulsen
Christian Paulsen
Katarzyna Młyńczak
Katarzyna Młyńczak
Anastasia Meletiadou
Anastasia Meletiadou
Nils Meissner
Nils Meissner
Robert Krimmer
Robert Krimmer
Verifiability as a basic component of elections is related to many different aspects including trust in the correctness of the election results, transparency of the election processes and preparation for a possible contestation of the election. In the majority of cases the problem of designing appropriate verifiability methods is approached only from one point of view (i.e. technical). Therefore, this paper describes and points out the interdisciplinarity of this topic to improve upcoming scientific and practical work.
E-Taxation
Effektive Betrugsbekämpfung durch E-Government
Andrea Stary
Andrea Stary
Anita Fürthner
Anita Fürthner
Die nachhaltige Sicherung des österreichischen Wirtschaftsstandortes erfordert effektive Methoden der Betrugsbekämpfung. Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind die Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit. Zu diesem Zweck besteht eine eigene Kontrolleinheit im BMF, die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB). In jedem Finanzamt ist ein Team der KIAB eingerichtet, das an den Arbeitsstätten die Einhaltung arbeits-, sozialversicherungs-, abgaben- und gewerberechtlicher Vorschriften überprüft. Die KIAB-Teams verständigen die zuständigen Behörden, wenn sie im Rahmen ihrer Kontrollen Übertretungen wahrnehmen. Bei dieser Facette der Betrugsbekämpfung sollen Lohndumping, illegale Arbeitsverhältnisse und dadurch nicht marktkonforme Preise verhindert werden. Die Erfüllung dieser komplexen Aufgaben unterstützt die Webanwendung «KIAB Online». Im Rahmen von E-Government werden elektronische Schnittstellen von und zu den Betrugsbekämpfungspartnern etabliert, um die Effizienz aller an der Betrugsbekämpfung beteiligten Behörden zu steigern.
Koordination von Akteuren im E-Government
Andreas Kühn
Andreas Kühn
Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
An E-Government-Projekten sind verschiedene Akteure beteiligt, deren unterschiedliche Interessen und Ziele die Kooperation und Koordination erschweren. Am Beispiel der österreichischen E-Taxation-Lösung «FinanzOnline» wird aufgezeigt, wie die Konzepte des «ganzheitlichen Ansatzes», der «Stakeholderintegration» und der «Boundary Objects» für die Führung und das Management der beteiligten Akteure eingesetzt werden können. Aus den Überlegungen zu den drei Konzepten lässt sich ein neuer Ansatz zur Steuerung der Akteure aufzeigen, der den netzwerkartigen Akteurskonstellationen in E-Government-Projekten entspricht.
Findok als Wissensgewinnung und -management im Unabhängigen Finanzsenat
Angela Stöger-Frank
Angela Stöger-Frank
Der Unabhängige Finanzsenat dokumentiert seine Berufungsentscheidungen in der Finanzdokumentation (Findok). Seit Mai 2006 steht diese auch via Internet zur Verfügung. Die Findok wurde von der Öffentlichkeit sehr positiv aufgenommen. Findok steht für Wissensgewinnung im Steuerrecht. Monatlich recherchieren durchschnittlich 10.000 Personen in der Findok. Diese Dokumentation bildet die Basis, daneben erscheinen auf der UFS-Website monatlich der UFS-Newsletter mit einer Auswahl an Rechtssätzen sowie die Fachzeitschrift UFSaktuell, in der nicht nur UFS-Referenten, sondern auch Praktiker und Wissenschafter zu Wort kommen.
Wissens- & Prozessmanagement
Semantic Help: Ein neues Paradigma der Manuduktion
Josef Makolm
Josef Makolm
Silke Weiss
Silke Weiss
Doris Ipsmiller
Doris Ipsmiller
Dieses Paper stellt einen möglichen Ansatz zur Diskussion – zu einer personalisierten, d. h. die individuelle Lebens-Situation individueller Benutzer(innen) berücksichtigende «Anleitung» zu E-Government-Verfahren. Semantic Help geht damit über konventionelle Hilfe-Systeme hinaus, welche auf typisierenden Lebens-Lagen aufbauen, und erlaubt individuelle elektronische Manuduktion (E-Manuduktion). Auf Basis des Benutzerverhaltens und vom Benutzer erfragter, unformatierter Angaben zu seiner individuellen Lebens-Situation einerseits, sowie auf Basis des von anderen Benutzern generierten Contents (Blogs, Tags) wird – mit Methoden des Knowledge Discovery – die Intention des Benutzers ermittelt, «on the fly» in einer Ontologie modelliert und dann gegen eine Domnen-Ontologie, welche bestehende Vorschriften und Behörden-Prozesse abbildet, gemappt. Als Ergebnis werden individuelle Anleitungen gegeben und das Starten maßgeschneiderter, individueller E-Government-Transaktionen wird ermöglicht bzw. angeboten. Diese individuell maßgeschneiderten Transaktionen stellen eine mögliche Basis für effektive Prozess-Orchestrierung dar. Der Projekt-Idee liegen u. a. Gespräche mit Univ. Prof. Klaus Tochtermann, Dipl.-Ing. Michael Granitzer et al. vom Know-Center Graz zugrunde.
A Modular Reference Architecture Framework for Seamless Cross-Organizational Interoperation
Christoph Schroth
Christoph Schroth
The relentless march of improvements in the cost-performance ratio of information and communication technologies facilitates the emergence of an «Internet of Services» which allows for the easy provision and consumption of electronic services on a global scale. However, existing approaches for the realization of electronic interaction between organizations still exhibit significant weaknesses from both a managerial and a technological perspective. In this work, we propose a novel reference architecture framework for electronic business media which builds on the design principle of modularity. The framework aims to increase efficiency, flexibility, to reduce design and management complexity, to account for uncertainty and finally to enable a decentral evolution of business media for electronic, crossorganizational collaboration.
Rahmenkonzept des Government Engineering am Beispiel der Behördenrufnummer 115
Jörg Zwicker
Jörg Zwicker
Bettina Hermes
Bettina Hermes
Peter Loos
Peter Loos
Die Entwicklung elektronischer Leistungserstellung im Sinne des E-Governments ist aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren eine komplexe Aufgabe. Es besteht die Notwendigkeit für eine ganzheitlich integrierte Betrachtung zugrunde liegender Verwaltungsprozesse. Der vorliegende Beitrag stellt ein Rahmenkonzept des Government Engineerings zur Entwicklung thematisch komplexer Sachverhalte von Verwaltungsprozessen oder -projekten vor. Anhand von Beispielproblematiken bei der Umsetzung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 in der Bundesrepublik Deutschland wird das Konzept näher betrachtet.
Management von Prozesswissen – Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt PICTURE
Lars Baacke
Lars Baacke
Jörg Becker
Jörg Becker
Philipp Bergener
Philipp Bergener
Rene Fitterer
Rene Fitterer
Martin Instinsky
Martin Instinsky
Michael Räckers
Michael Räckers
Peter Rohner
Peter Rohner
Die öffentliche Verwaltung ist derzeit geprägt von umfassenden Veränderungen. Da der Großteil der Leistungen öffentlicher Einrichtungen sehr detailliert durch Gesetze, Durchführungsbestimmungen und andere Restriktionen geregelt wird, ist die Anwendung revolutionärer Gestaltungsansätze zur Steigerung von Effizienz und Effektivität nahezu unmöglich. Vielmehr erfordern tiefer greifende Veränderungen einen kontinuierlichen und schrittweisen Veränderungsprozess, der – ausgehend vom Wissen über die Ist-Situation einer Verwaltung – auch die zeitnahe Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen umfasst. Die Dokumentation des Wissens über aktuelle Aufbau- und Ablaufstrukturen zur Leistungserstellung kann mithilfe von Modellen erfolgen. Um dabei die spezifischen Eigenschaften öffentlicher Einrichtungen zu unterstützen, wurde das EU-Forschungsprojekt PICTURE konzipiert. Die im Rahmen des Projekts entwickelte Modellierungsmethode sowie deren Implementierung in einem entsprechenden Online-Werkzeug erlauben die grob granulare Abbildung des Prozesswissens einer Verwaltung. Dieser Beitrag beschreibt die Ergebnisse des Projekts im Kontext des Wissensmanagements im öffentlichen Bereich.
Rechtsinformation
Das Redesign des Rechtsinformationssystems – RIS
Helga Stöger
Helga Stöger
Helmut Weichsel
Helmut Weichsel
Das Rechtsinformationssystem ist seit nunmehr über zehn Jahren im Internet kostenlos verfügbar. Einige Gedanken zur Entstehungsgeschichte des RIS sollen einen groben Überblick über die Entwicklung des RIS von den Anfängen bis zur Gegenwart geben. Aufgrund der technologischen Weiterentwicklung und dem Bestreben, das RIS benutzerfreundlicher zu gestalten und weitere Funktionalitten anzubieten, hat sich das Bundeskanzleramt zu einem umfassenden Redesign entschieden. Im Rahmen dieses Beitrags sollen die wesentlichsten Änderungen präsentiert werden.
Zeitschichten im Recht – SozDok
Beate Maier-Glück
Beate Maier-Glück
Es wird die Möglichkeit vorgestellt, aus verschiedenen zeitlichen Schichten z. B. eines ASVG-Paragrafen, die gewünschte Fassung zu jedem beliebigen Stich- und Sichttag herauszufiltern, und ein Beispiel aufgezeigt, wie sich die Zeitschichtendarstellung der SozDok auf die Kunsttexterstellung auswirkt.
LexFind – das neue Schweizer Rechtsinformationssystem
Marius Roth
Marius Roth
LexFind indexiert die dezentralen «systematischen Rechtssammlungen» der 26 Kantone und des Bundes und schafft damit ein zentrales Rechtsinformationssystem für die Schweiz.
Wissenschaftsportale und virtuelle Fachbibliotheken in der juristischen Recherchepraxis
Bettina Mielke
Bettina Mielke
Christian Wolff
Christian Wolff
Der steigenden Bedeutung und Vielfalt digital verfügbarer wissenschaftlicher Fachinformation hat man in den vergangenen Jahren durch den Aufbau von virtuellen Fachbibliotheken und interdisziplinären Fachportalen Rechnung getragen. Solche Portale verfolgen das Ziel, insbesondere für fachübergreifende Fragestellungen durch Bündelung hochwertiger Ressourcen die Recherche zu vereinfachen. In unserem Beitrag untersuchen wir anhand ausgewählter juristischer Problemstellungen mit Bezug zu weiteren wissenschaftlichen Disziplinen, was ein integriertes Portal wie vascoda im Vergleich zu einer juristischen Fachdatenbank (juris) sowie der Suche im WWW (Google) zu leisten vermag. Die Ergebnisse sollen eine erste Einschätzung von Typ und Qualität der gefundenen Antwortdokumente ermöglichen und die Frage nach dem Mehrwert der Nutzung von fachübergreifenden Portalen beantworten helfen.
Juristische Informatiksysteme & Anwendungen
Wie gut suchen die österreichischen Rechtsdatenbanken?
Anton Geist
Anton Geist
Evaluierungen von österreichischen Rechtsdatenbanken haben es bisher aus nachvollziehbaren, aber praxisfremden Gründen vermieden, die Datenbanken anhand ihrer konkreten Suchergebnislisten zu vergleichen. Es wird eine kleine Studie des Autors beschrieben, die eine grobe Einschätzung der Rechercheleistung der Datenbanken ermöglichen soll. Das ideale Suchergebnis wird dabei mithilfe eines Gesetzeskommentars erstellt. Trotz der Ungenauigkeit dieser Retrieval-Studie wird argumentiert, dass sich vor allem das allgemeine Verbesserungspotential der österreichischen Rechtsdatenbanken anhand ihrer konkreten Recall- sowie Precision-Werte zeigt.
Rechtsetzung zwischen Österreich und Tasmanien
Sebastian Reimer
Sebastian Reimer
Tasmanien verfügt über ein Rechtsinformationssystem auf SGMLBasis, das u. a. die automatische Konsolidierung von Rechtstexten erlaubt. Ermöglicht wird dies durch einen – aus österreichischer Sicht – umgekehrten Ansatz: Der Novellentext wird nicht vom Legisten geschrieben, sondern vom Programm erzeugt.
LEFIS
TransEuropean Access to National Case Law: New Challenges in the Dissemination of Legal Information
Sebastiano Faro
Sebastiano Faro
Roberta Nannucci
Roberta Nannucci
Starting from the description of the reasons why the transnational access to case law is important especially in the context of European legal systems, some major information systems providing access to this type of data are presented, such as the Common Portal to Case Law, Dec.Nat, JuriFast and the EU Consumer Law Acquis Database. Finally Caselex (Case Law Exchange), a service equipped with a variety of semantic tools facilitating the transnational and multilingual access to national case law, is highlighted.
Spatial data and INSPIRE Directive: an Italian-Spanish comparative analysis
Elena Sánchez Jordán
Elena Sánchez Jordán
Cesare Maioli
Cesare Maioli
This paper deals with spatial data as part of environmental information. It compares the main spatial data provided in Italy and Spain and it explains the role that INSPIRE Directive is playing in these countries, stressing the problems that have been encountered in the way to create a common information basin in the EU.
The Treaty of Prüm: Improvement of national security vs. data protection?
Irini E. Vassilaki
Irini E. Vassilaki
On 27 May 2005 seven EU Member States signed in the German city of Prüm the so-called Treaty of Prüm. Its task is the further development of European cooperation in combating terrorism, cross-border crime and illegal migration especially by means of information. This contribution aims to examine whether the Prüm Treaty assists the process of Europeanization, the enhancement of national security policy and on the same time the guarantee of principles of data protection.
Datenschutz
Datenschutzrechtliche Aspekte der Videoüberwachung – Ansätze für eine legistische Lösung
Eva Souhrada-Kirchmayer
Eva Souhrada-Kirchmayer
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit datenschutzrechtlichen Aspekten der Videoüberwachung. Dabei sollen einerseits bestimmte Rechtsaspekte zusammengefasst werden, andererseits aber auch die Rechtsmeinung der Autorin wiedergegeben und Ansätze für eine legistische Lösung präsentiert werden.
Mitarbeiterüberwachung – Technische Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
Sebastian Meyer
Sebastian Meyer
Mit relativ geringem Aufwand ist es mittlerweile möglich, das Arbeitsverhalten von Mitarbeitern zu überwachen – vor allem wenn ihnen vom Arbeitgeber ein Mobiltelefon und/oder ein Computer zur Verfügung gestellt werden. Nicht alles, was technisch möglich ist, muss rechtlich aber auch zulässig sein. Entsprechende Maßnahmen sind vor allem auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
Datenschutz in virtuellen Datenräumen
Peter Trybus
Peter Trybus
Markus Uitz
Markus Uitz
Elektronische Due-Diligence-Prüfungen sind aus dem juristischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass bei deren Abwicklung regelmäßig in das verfassungsrechtlich gewährte Recht auf Datenschutz eingegriffen wird. Der vorliegende Beitrag analysiert die (strengen) Vorgaben des DSG 2000 sowie deren Implikationen in Hinblick auf virtuelle Datenräume, um (bisher nicht formulierte) Kriterien zur datenschutzkonformen Gestaltung von elektronischen Datenräumen herauszuarbeiten.
Datenschutz in Spezialgrundrechten
Lothar Gamper
Lothar Gamper
Sowohl Geheimdienste als auch Strafverfolgungsbehörden verfügen heute über neue Befugnisse und Möglichkeiten, die ihnen erst durch moderne Technik oder legislativ auf Grund des Anti-Terror-Kampfes seit 2001 zugänglich wurden. Sofern es sich dabei um Eingriffe in die Privatsphäre handelt, bietet sich häufig nicht nur eine ausschließliche Bewertung anhand von Datenschutzprinzipien an. Es können auch andere Grundrechte berührt sein, die im Einzelfall als «lex specialis» im Verhältnis zum Recht auf Privatsphäre dem Betroffenen weitergehende Rechte einräumen, auf die er sich berufen kann. Einige gelten im Strafrecht absolut und stellen daher unüberwindliche Hürden für Ermittler auf.
IT-Recht & Urheberrecht
Online-Durchsuchung – (grund-)rechtliche Überlegungen
Christian Bergauer
Christian Bergauer
Voraussichtlich wird die «Online-Durchsuchung» als neue Ermittlungsmaßnahme in die österreichische Strafprozessordnung Einzug halten. Dabei sollen Computersysteme verdeckt durchsucht, aber auch Kommunikationsvorgänge innerhalb von Computersystemen besser überwacht werden können. Aktuell wird heftig über die Durchführung von Online-Durchsuchungen durch die Verwendung von sog. «Polizei- bzw. Bundestrojanern» diskutiert. Doch welche (grund-)rechtlichen Schranken müssen bei derartigen Maßnahmen beachtet werden?
Kritische Würdigung des «Hackerparagrafen» 202c Abs. 1 Nr. 2 deutsches Strafgesetzbuch
Heidi Schuster
Heidi Schuster
Im Rahmen der Umsetzung von zwei europäischen Vorgaben zum Schutz der informationstechnischen Systeme vor Computerkriminalität hat der deutsche Gesetzgeber u. a. einen neuen Straftatbestand eingeführt, der kontrovers diskutiert wird. § 202c dStGB verlagert die Strafbarkeit in den Bereich der Vorbereitung und bestraft bestimmte Handlungen, die als Vorbereitung zu anderen Straftatbeständen aus dem Bereich der Computerkriminalität angesehen werden. Diese Abhandlung beschäftigt sich mit der Strafbarkeitsvariante des § 202 c Abs. 1 Nr. 2 deutsches Strafgesetzbuch (dStGB).
Die Säulen der Erde – zum Verhältnis zwischen Urheber- und Ausstattungsschutz
Clemens Thiele
Clemens Thiele
Anhand eines in Deutschland entschiedenen Falles erörtert der folgende Beitrag das Zusammenspiel zwischen dem kennzeichenrechtlichen Schutz für bestimmte «Ausstattungen» und dem urheberrechtlichen Werkschutz.
Der Softwarelizenzvertrag – österreichische Sicht und internationale Aspekte
Elisabeth Staudegger
Elisabeth Staudegger
Lizenzverträge sind in der Softwarevertragspraxis üblich. Die Wirksamkeit standardisierter Massenlizenzen wird jedoch in Österreich überwiegend bezweifelt. Der Beitrag will den Meinungsstand darstellen, dazu Stellung nehmen und alternative Ansätze anderer Rechtskreise aufzeigen.
E-Commerce & E-Learning
Social Networks – Facebook, Xing & Co
Bernd Schauer
Bernd Schauer
Der Beitrag geht auf die Bedeutung von «sozialen Netzwerken» ein, beleuchtet aber auch die Gefahren, die von diesen neuen E-Commerce-Plattformen ausgehen.
Shopping 2.0: Internethandel im Zeitalter von Crowdsourcing, Consumer Generated Content und Widgets
Peter Leitner
Peter Leitner
Thomas Grechenig
Thomas Grechenig
Nur wenige Branchen durchlaufen aktuell eine ähnlich dynamische Entwicklung wie der Onlinehandel. Kontinuierliche Rekordmeldungen und exponentiell steigende Umsatzzahlen unterstreichen dessen zunehmende Bedeutung im gesamten Marktsegment. Shopping 2.0, der Internethandel der nächsten Generation, wird maßgeblich durch die rasch voranschreitende Vernetzung im Internet und durch die Integration von neuartigen Shopkonzepten aus dem Umfeld des Social Commerce geprägt. Innovative Konzepte wie beispielsweise Crowdsourcing, Consumer Generated Content und Widgets stehen dabei im Fokus interaktiv vernetzter Shoppingplattformen, welche die klassischen E-Shops nach und nach substituieren. Dieser Beitrag beschreibt konzeptive Ansätze und Trends des Internethandels der nächsten Generation und widmet sich der Betrachtung von rechtlich relevanten Perspektiven.
E-Payment, M-Payment und die Zahlungsdiensterichtlinie
Árpád Geréd
Árpád Geréd
Am 05. 12. 2007 wurde die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, 2007/64/EG, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis längstens 01. 11. 2009 in nationales Recht umzusetzen. Sie schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Darüber hinaus bestimmt sie nicht nur verkürzte Überweisungsfristen, sondern führt mit den sogenannten Zahlungsinstituten eine Kategorie von Nichtbanken ein, die Zahlungsdienste und sogar einige Bankgeschäfte erbringen dürfen. Die Richtlinie betrifft ausschließlich die unbare Übertragung von Geldwerten, weshalb besonderes Augenmerk auf den E-payment- sowie M-payment-Sektor gelegt wurde. Für die im M-payment-Bereich verbreiteten Micropayments gibt es Sonderregelungen.
Elektronische Rechtsberatung und agentengestützte Vertragsverhandlung beim Energiehandel «Verträge im Netz»
Antje Dietrich
Antje Dietrich
Auch in der Internetökonomie ist die Durchführung transparenter, gerichtsfester, robuster und sicherer Informations- und Transaktionsdienste wünschenswert. Daher wird durch die Umsetzung von «Verträgen im Netz» der vollautomatisierte agentenbasierte Vertragsschluss und die persönliche Beratung durch einen elektronischen Rechtsanwalt, genannt «Rechtsmediator», auch für juristische Laien ermöglicht. Der menschliche Nutzer wird dabei durch einen Agenten vertreten, der für ihn den Vertragschluss und eine eventuell stattfindende Verhandlung über juristische Benutzerpräferenzen übernimmt.
Internet und Hauptversammlung: die neue Aktionärsrechte-Richtlinie
Christian Szücs
Christian Szücs
Stefan Szücs
Stefan Szücs
Seit 8. Oktober 2004 erlaubt § 102 Abs 3 AktG die Aufzeichnung und öffentliche Übertragung von Hauptversammlungen börsennotierter österreichischer Gesellschaften. Mit einer neuen Richtlinie aus dem Jahr 2007 sind die europarechtlichen Vorgaben geschaffen worden, dass börsennotierte Gesellschaften in Hinkunft ihren Aktionären jede Form der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung anbieten können. Somit wird auch die elektronische Stimmabgabe möglich. Den österreichischen börsennotierten Aktiengesellschaften ist diese neue Richtlinie zum weitaus überwiegenden Teil bereits bekannt. Mit konkreten (Vorbereitungs-)Maßnahmen halten sich die Gesellschaften jedoch noch zurück. Sie warten vielmehr die innerstaatliche Umsetzung ab.
Bezahlsysteme im Internet
Wolfgang Freund
Wolfgang Freund
Lothar Farthofer
Lothar Farthofer
Die populären, auf den ersten Blick innovativen Bezahlsysteme im Internet bauen im Wesentlichen auf herkömmlichen Verfahren auf. Bemerkenswert ist, dass die nach eigener Definition E-Geld basierten Systeme bei genauerer Betrachtung wohl nicht in diese Kategorie einzuordnen wären. Es ist vielmehr zu befürchten, dass eine Einordnung als E-Geld-Institut angestrebt wird um eine Vereinfachung bzw. Erleichterung in aufsichtsrechtlichen Fragen zu erreichen.
E-Banking – die Haftung des Kunden im Lichte der technischen Entwicklung
Marc Oliver Felix
Marc Oliver Felix
Der elektronische Bankverkehr ist mit zahlreichen Risiken verbunden, von denen das sog. Phishing nur das bekannteste Beispiel ist. Auf Grund der stetigen technischen Entwicklung, insbesondere auch im Bereich der Internetkriminalität, lassen sich die Risiken im E-Banking nur schwer abschätzen. Auch bei einem optimalen Verhalten des Kunden lassen sich rechtswidrige Transaktionen nie mit letzter Sicherheit ausschließen. Umso mehr gewinnt die Problematik der Haftung im Missbrauchsfall an Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bank ein Anscheinsbeweis dergestalt zu Gute kommen soll, dass die Transaktion entweder rechtmäßig durchgeführt wurde oder den Kunden eine Sorgfaltspflichtverletzung zur Last fällt. Diese Frage wurde noch nicht höchstrichterlich geklärt und ist in der Literatur umstritten. Der Verfasser setzt sich mit den Argumenten beider Seiten auseinander und lehnt insbesondere im Hinblick auf die fehlende Überschaubarkeit der technischen Entwicklungen und Angriffsszenarien einen Anscheinsbeweis ab.
OCG-IT-Security-Zertifikat für Nutzer
Philippe Benditsch
Philippe Benditsch
Gerald Futschek
Gerald Futschek
Markus Klemen
Markus Klemen
Edgar R. Weippl
Edgar R. Weippl
Ziel des IT-Security-Zertifikats ist sowohl die Erweiterung der IT-Kompetenzen von Anwendern als auch die Einführung eines messbaren und international anerkannten Standards.
Automatische Generierung von Übungsfällen
Michael Sonntag
Michael Sonntag
Ein Problem des E-Learning ist, dass aufgrund eines vergrößerten Verhältnisses an Lernenden zu Lehrenden eine persönliche Betreuung schwieriger wird. Im juristischen Bereich wirkt sich dies u. a. so aus, dass von Lernenden selbstständig auszuarbeitende Fälle nicht immer persönlich korrigiert werden können bzw. manchmal solche Beispiele, zusammen mit ihren Lösungen, nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Zur Reduktion dieses Skalierungsproblems wird eine Software entwickelt, welche Übungsfälle für Lernende automatisch und adaptiv erzeugen kann. Damit ist es möglich, praxisnahe Übungsszenarien zur Verfügung zu stellen und autonomes und selbstgesteuertes Lernen zu ermöglichen.
Rechtstheorie
Komplexitätsreduktion als Thema in Rechtstheorie und Rechtsinformatik
Herbert Fiedler
Herbert Fiedler
Zum Thema der «Komplexitätsreduktion» werden unterschiedliche und z. T. gegensätzliche Assoziationen und Bewertungen angeführt. Hiermit werden Verbindungen zu Rechtstheorie, juristischer Methodenlehre und Rechtsinformatik hergestellt. Besonders hervorgehoben werden Aspekte der Systemtheorie, insbesondere auch im Sinne von N. Luhmann. Für die Rechtsinformatik werden Beziehungen zu Strukturtheorie, Systementwicklungsmethodik und Modellbildung dargestellt. Insbesondere wird «Visualisierung» als eine spezielle Form von Modellbildung / Komplexitätsreduktion angesprochen.
Rechtsdogmatik, Autonomie und Reduktion der Komplexität. Brauchen die Gerichte ein Sicherheitsnetz?
José Manuel Aroso Linhares
José Manuel Aroso Linhares
Indem dieser Beitrag den Luhmann’schen Ansatz von Rechtsdogmatik und richterlicher Praxis (mit seinem Zentrum/Peripherie-Schema) mit einem Spektrum-«Netz» von alternativen Konzeptionen (sowie den von ihnen entfesselten Streit) – von Hans Alberts rationaler Jurisprudenz bis zu Ungers deviationist doctrine – kontrastiert, lässt er uns die aktuelle Auseinandersetzung (wenn nicht den «differend»-Widerstreit) über die Autonomie des Rechts erfahren.
Der Karikaturenstreit im säkularisierten Staat – Wie weit reichen Meinungsfreiheit und Toleranz?
Thomas Knieper
Thomas Knieper
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
Die Mohammed-Karikaturen, die im September 2006 in der dänischen Zeitung «Jyllands-Posten» erschienen sind, lösten Monate danach internationale Debatten und gewaltsame Proteste in Ländern des Nahen und Mittleren Ostens aus. Dies führte dazu, dass die Karikaturen bis heute in zahlreichen Ländern Europas nachgedruckt werden. Die globale politische Debatte rund um die Veröffentlichungen berührt – auf der allgemeinen Ebene – den Charakter des säkularisierten Staates und seine Rechtfertigung, die ihm historisch von den Menschenrechten her zugewachsen ist. Im Besonderen fühlen sich Muslime durch die beißende visuelle Auseinandersetzung mit ihrer Religion und seiner Symbolgestalt verletzt und intolerant behandelt. Die Presse hält dagegen «contentbezogene» Beschränkungen, insbesondere staatliche «Veröffentlichungsverbote» im Sinne von «prior restraints», rechtlich für unzulässig. Ist trotz Freiheit der Meinungsäußerung eine Rücksichtsnahme der Presse auf das religiöse Empfinden Andersgläubiger ethisch geboten? Vor dem Hintergrund kommunikativer Freiheitsrechte soll die komplexe Diskussion durch eine klärende Interpretation der Darstellungen vereinfacht werden.
Teleological Networks in Normative Systems
Vytautas Čyras
Vytautas Čyras
Friedrich Lachmayer
Friedrich Lachmayer
The representation of legal knowledge in legal informatics, besides the dimension of a language, deserves the methods of normative logic. This comprises normative notations and deontic logic. Such a core of a formal legal theory can be expanded with teleological structures. An early attempt to analyse legal teleological structures was Jhering’s Interessensprudenz. Contrary to action-oriented models (see Kelsen) we propose to supplement norms and even structural parts of a whole legal system with teleological relations. This will form a separate structural layer of legal knowledge representation. Such a layer can contribute to the metadata of legal documents. This is important in the search of legal documents and information retrieval. The teleological structure we propose contains three elements: first, the basic element A, second, the target element B, and, third, the teleological relation te. The proposed notation is A te B.
Zur Perspektive der Rechtsanwendung
Meinrad Handstanger
Meinrad Handstanger
Die Rechtsdogmatik ist in besonderer Weise auf die Rechtsanwendung fokussiert. Der Beitrag beschäftigt sich mit wesentlichen Rahmenbedingungen der Rechtsanwendung: der Sprachgebundenheit und Sinnverhaftetheit von Rechtsnormen, ihrer Interpretationsbedürftigkeit und Kontextbindung, dem Richtigkeitskriterium der Plausibilität für das Normverständnis sowie den Denkrichtungen bei der Falllösung, der Konstruktion von Rechtsordnungen als Mehrebenensysteme sowie der Bedeutung unabhängiger, bloß auf das Recht konzentrierter Rechtsanwendungsinstitutionen.
Das «Hin- und Herwandern des Blickes» (über die Natur der Gesetzesanwendung)
Die Rechtsentscheidung ist eine wertende Synthese, die den Lebenssachverhalt im Hinblick auf den normativen Ausgangspunkt bewertet und den normativen Ausgangspunkt im Hinblick auf den Lebenssachverhalt bedeutungsmäßig bestimmt. Das Ergebnis der Synthese sind der rechtserhebliche (endgültige) Sachverhalt und der gesetzliche Tatbestand, die aufs Engste übereinstimmen. Ihre Verbindung ist noch keine Gleichsetzung. Eine Gleichsetzung wird erst möglich, wenn die Entscheidung de facto bereits erreicht ist und wenn sie nur noch in eine Subsumtionsformel, in einen logisch notwendigen, zwingenden und unvermeidlichen Schluss geführt werden muss. Die Verbindung zwischen dem Faktischen und dem Normativen kann nicht im Hin- und Herspringen zwischen den beiden Ebenen bestehen, die Verbindung muss einen inhaltlichen Leitfaden haben. Sie soll auf einem Maßstab beruhen, der dem Rechtsphänomen angepasst und dessen Bestandteil ist. Die Grundformen der juristischen Argumentation sind die Subsumtion, die Abwägung und der Vergleich. Die Zentralfrage ist, wie diese Formen miteinander verbunden sind.
Vereinfachen und Abkürzen. Beobachtungen zur Strafrechtsphilosophie I. Kants und J. G. Fichtes
Norbert Brieskorn
Norbert Brieskorn
Das Thema unseres Kongresses ist die «Reduktion der Komplexität». Dieser der Systemtheorie entnommene technische Ausdruck ist spätestens seit der Verbreitung der Schriften Niklas Luhmanns (1927–1998) geläufig. Mit diesem Begriff gilt es im Folgenden, den Kant’schen und Fichte’schen Strafrechtsansatz zu untersuchen.
Rechtsvisualisierung
Die «Metaphors We Judge By» und Rechtsvisualisierung
Florian Holzer
Florian Holzer
Strukturbilder haben eine herausgehobene Bedeutung bei der Visualisierung rechtlicher Inhalte. Der Beitrag geht der Frage nach, ob das Recht eine Struktur aufweist, welche als Vorbild für Strukturbilder dienen könnte. Dabei wird die strafrechtliche Fachsprache auf Konzeptmetaphern hin untersucht.
Das EUR-Charts-Projekt oder: The Making of «Essential EC Law in Charts»
Jacques Beglinger
Jacques Beglinger
Christa Tobler
Christa Tobler
Ziel des EUR-Charts-Projekts ist die Visualisierung von EU- und EGRecht. In der Druckversion «Essential EC Law in Charts» werden grafische Elemente verwendet, um dem Leser beim Verstehen der zu Grunde liegenden Struktur des EG-Rechts und der Beziehungen zwischen den verschiedenen Themen zu unterstützen. Das Projekt ist stark auf Internetkonzepte gestützt.
Im Zeich(n)en der Prozesse
Peter Koval
Peter Koval
Reinhard Riedl
Reinhard Riedl
Der vorliegende Beitrag stellt die Frage nach der Rechtsvisualisierung von dem Medium aus. Es werden zwei Orte der Visualisierungsgeschichte gestreift, die sich für unser Verständnis sowohl von Prozess- als auch von Rechtsvisualisierung als folgenreich erweisen: Fritz Nordsiecks Schaubilder und Philipp Hecks juristische Zeichnungen. Dabei rückt vor allem die (epistemologische) Prozesshaftigkeit der Visualisierung in den Vordergrund.
Basic Considerations of Semantics in Visual Models
Hans-Georg Fill
Hans-Georg Fill
In several applications of legal visualizations visual models are used as an aid for communication and as a basis for subsequent analyses and implementations. The following contribution is concerned with the expression of semantics in these graphical models. The aim is to gain insights and derive a first conceptualization for describing the semantics that are explicitly and implicitly expressed by the modelers.
Menschenrechte im Spiegel des Präventionsstaates – Bilder wie aus einem Science-Fiction-Film
Marie-Theres Tinnefeld
Marie-Theres Tinnefeld
Thomas Knieper
Thomas Knieper
Gegenstand des Beitrags sind die aktuellen rechtlichen Herausforderungen seit den schrecklichen Anschlägen von 9/11, die medial verstärkt zu einem neuen Sicherheitsrecht führen. Die politischen Risiken des Terrorismus werden durch zahlreiche Antiterrorgesetze bekämpft, die präventive Überwachungskonzepte bereits im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts ansiedeln, eine Entwicklung, die speziell in politischen Karikaturen reflektiert wird. Die Entwicklung manifestiert sich zugespitzt in dem US-amerikanischen Konzept des «war on terror». Mit diesen Lösungen werden grundrechtlich geschützte Freiräume der Privatheit entgrenzt. Im Science- Fiction-Film Minority Report wird die Geschichte eines Landes, in dem es eine «absolute» Sicherheit gibt, zu Ende gedacht. Dabei wird deutlich, dass eine maßlose Präventivlogik die Freiheit, die sie schützen soll, zerstört.
Visual Patent Retrieval
Mark Giereth
Mark Giereth
Steffen Koch
Steffen Koch
Harald Bosch
Harald Bosch
Thomas Ertl
Thomas Ertl
Dieser Artikel beschreibt das PatViz Framework zur Visualisierung von Suchanfragen und Ergebnismengen im Patentbereich. PatViz erlaubt die Verwaltung komplexer Patentsuchanfragen auf Basis einer visuellen Anfragesprache. Es unterstützt die Analyse von Suchergebnissen hinsichtlich deren zeitlicher, geografischer, klassifikatorischer und stichwortbezogener Verteilung. PatViz baut dabei auf einem semantischen Framework auf. Es integriert die Ergebnisse automatischer semantischer Analysen und ermöglicht eine manuelle semantische Annotation von Patenten auf Basis eines semantischen Wiki.
Visualization of the Law
Peter Wahlgren
Peter Wahlgren
This presentation is divided into five sections. The discussion starts with the basic question as to why it is relevant to study means of visualizing the law. The second section provides a brief inventory of various ways of understanding the concept of visualization of the law. In relation to this some possible connections between established means of legal knowledge representation and the concept of visualization are addressed. The third part presents a number of possible functions that can be related to different means of representing the law. The discussion continues with an analysis of the relationships between various representation forms and finally some tentative conclusions are presented.
UML für juristische Anwendungen
Wolfgang Kahlig
Wolfgang Kahlig
Je «einfacher» Regeln und daher auch Gesetze sind, desto leichter können diese verstanden, akzeptiert und befolgt werden. Die Legistik macht im Wandel der Zeit bestimmte Entwicklungsschritte. Für die wissenschaftliche Orientierung und Weiterentwicklung können verschiedene Ansätze gewählt werden. Nicht nur «Normbegriffe» sind dabei wesentlich, sondern auch Strukturen und Meta-Zusammenhänge. Dabei spielen Bereiche der Logik, Gliederungstechnik, Visualisierung und semiotische Aspekte eine wesentliche Rolle. Eine Methode für die Abwicklung von komplexen Projekten ist UML, die «Unified Modeling Language», die die «Objektorientierung» als Grundidee heranzieht. Dieses Werkzeug könnte auch für die Erstellung, Verwaltung und Weiterentwicklung eines modernen Rechtsgebäudes Anwendung finden.