Wenn einer eine Reise tut …
… stellt er sich die Frage, wie Mobilitätsdienste die technischen und organisatorischen Maßnahmen der DSGVO umsetzen können.
Artikel 24 DSGVO sieht die Evaluierung, Umsetzung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen vor. Mobilitätsdienste wie beispielsweise AirBnB und mytaxi verarbeiten viele verschiedene Datenkategorien (Zahlungsmittel, Bewegungshistorie/Reisehistorie, Präferenzen, Gesundheitsdaten/behindertengerechte Diensteerbringung) über ihre Nutzer. In der Praxis sind unter anderem datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Zustimmungserklärung, Wahrung der Betroffenenrechte, Verhalten im Schadensfall, Auftragsverarbeiter, Verfahrensverzeichnis und die Folgeabschätzung bedeutsam.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Dienstleister
- 2.1. mytaxi
- 2.2. AirBnB
- 2.3. Hallermobil
- 3. Rechtliche Analyse
- 4. Fazit
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