Der Stufenbau der Formatierungen und juristischer Diskurs
In BGBl I 100/2003 unterschied der Gesetzgeber in der Novellierung des B-VG und des VfGHG zwischen fett gesetzten Textteilen im Verfassungsrang und einfach gesetzlichen. Die Folge waren Formatierungsanweisungen («fett, normale Laufweite») als Teil der österreichischen Verfassung. Da der Gesetzgeber offensichtlich der Formatierung eine besondere juristische Qualität zuordnet und sie als Erweiterung des Stufenbaus der Rechtsordnung ansieht, ist dieser Stufenbau der Formatierungen im Rahmen der Auslegung von Rechtsvorschriften zu beachten. An Hand von Beispielen aus Gesetzestexten werden mögliche Konsequenzen für die juristische Argumentation dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Textverarbeitung im Verfassungsrang
- 2. Was ist ein Rechtstext?
- 3. Der Stufenbau der Formatierungen
- 4. Formatierungen im NÖ Landesrecht
- 4.1. § 25 Abs 3 des NÖ FischereiG
- 4.2. § 11 Abs 4 des NÖ FischereiG
- 5. Schlussfolgerungen
- 6. Literatur
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