Datenverwendung durch Kreditauskunfteien – Schaffung eines Rechtsrahmens in der Gewerbeordnung
Der Nationalrat hat am 21. April 2010 mit einem Entschließungsantrag den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, Familie und Jugend ersucht, bis Ende 2010 eine detaillierte und verhältnismäßige Regelung der Datenverarbeitung und Datenverwendung durch Kreditauskunfteien vorzulegen. Überblicksartig sollen Bedürfnisse, Interessen und die daraus resultierenden Verhandlungspositionen sowohl der Auskunfteiwirtschaft als auch der Daten- und Konsumentenschutzbehörden dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Tätigkeit von Auskunfteien1
- 2. Bestehende Rechtsgrundlagen
- 3. Der Weg zum Entschließungsantrag
- 3.1. Oberstgerichtliche Judikatur zu § 28 (2) DSG 2000
- 3.2. Gutachten des Verfassungsdienstes
- 3.3. Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie im Hinblick auf Bonitätsinformationen
- 4. Der Entschließungsantrag (EA)
- 4.1. Inhalt des EA
- 4.2. Vergleich zur ursprünglichen Fassung
- 4.2.1. Kritik einer Bagatellgrenze bei Speicherung von Daten
- 4.2.2. Kritik einer Verbandsklagebefugnis
- 4.2.3. Reaktion der WKO
- 5. Verhandlungen unter dem Vorsitz des BMWFJ
- 5.1. Allgemeines
- 5.2. Datenspeicherung «auf Vorrat»
- 5.2.1. Problemstellung
- 5.2.2. Opting out als Kompromissvorschlag
- 5.3. Adressverlage und Auskunfteien
- 5.4. Scoring
- 5.5. Zusammenfassung und Fazit
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