Wegfall einer Artikelebene eines Gesetzes – Umsetzung dieser Anordnung in der SozDok
Die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts – SozDok – ist eine spezifische Dokumentation für den Bereich des österreichischen Sozialversicherungsrechts. Eine der Darstellungsformen des Sozialversicherungsrechts in der SozDok ist die Übersicht – ein „explorerartiger“ Übersichtsbaum, welcher die Gliederung des jeweiligen Gesetzes bis auf die Paragrafenebene abbildet. Ausgehend von einem konkreten Beispiel (Wegfall der Artikelebene im Bundespflegegeldgesetz durch das PflegegeldreformG 2012, BGBl. I Nr. 58/2011) werden einerseits die Herausforderung an die konkrete technisch-dokumentalistische Umsetzung einer solchen Änderung der Gliederung einer Rechtsvorschrift dargelegt, insbesondere deren Auswirkung auf die soeben genannte Übersichtsdarstellung, andererseits soll auch die rechtliche Bedeutung der Änderung von Gliederungsstrukturen bestehender Rechtsvorschriften untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Übersicht in der SozDok
- 1.1. Allgemeines
- 1.2. Übersicht und Einzugsebenen
- 2. Gliederung einer Rechtsvorschrift
- 2.1. Allgemeines
- 2.2. Gliederungsarten und Struktur
- 2.3. Einzugsebenen der Überschriften
- 3. Änderungsanordnungen des Gesetzgebers
- 3.1. „Typische“ Änderungsanordnung
- 3.2. Änderungsanordnung, betreffend eine der Dokumentationseinheit übergeordnete Gliederungsebene
- 3.2.1. Gliederung des „Bundesgesetzes, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird und andere Bundesgesetze geändert werden“
- 3.2.2. Einarbeitung des Bundespflegegeldgesetzes in die SozDok
- 3.2.2.1. Inhaltsverzeichnis
- 3.2.2.2. 1. Teil, Art. I (Verfassungsbestimmung), Art. II (Gesetzestext des BPGG)
- 3.2.2.3. 3. Teil – Schlussbestimmungen
- 4. Wegfall der Artikelebene im Bundespflegegeldgesetz durch das PflegegeldreformG 2012, BGBl. I Nr. 58/2011
- 4.1. Anordnung des Gesetzgebers
- 4.2. Umsetzung des Wegfalls der Artikelebene in der SozDok
- 5. Schlussbemerkung
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