Neues von Aarhus
Das “Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten” (Aarhus-Konvention) bindet mittlerweile sämtliche Mitgliedsstaaten der EU sowie diese selbst. Im folgenden Beitrag werden zwei einschlägige, im letzten Jahr ergangene Urteile des EuGH näher behandelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Aarhus-Konvention
- 2. Die Europäische Union und Aarhus
- 2.1. EuGH vom 18. Oktober 2011, C-128/09 et al (Boxus)
- 2.1.1. Sachverhalt
- 2.1.2. Würdigung
- 2.2. EuGH vom 12. Mai 2011, C-115/09 (BUND)
- 2.2.1. Art 10a Abs 1-3 der RL 85/337/EWG
- 2.2.2. Art. 1 Abs. 2 der RL 85/337/EWG
- 2.2.3. Würdigung
- 2.2.4. Ergänzung
- 3. Literatur
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