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Bibliotheken dürfen ohne Zustimmung der Rechtsinhaber Bücher digitalisieren und bereitstellen

Jurius
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Kategorie:

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Region:

EU

Rechtsgebiete:

Urheberrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Bibliotheken dürfen ohne Zustimmung der Rechtsinhaber Bücher digitalisieren und bereitstellen, in: Jusletter IT 11-Dezember-2014

EuGH – Die Mitgliedstaaten dürfen innerhalb bestimmter Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen, darunter die Zahlung eines gerechten Ausgleichs an die Rechtsinhaber, den Nutzern gestatten, von der Bibliothek digitalisierte Bücher auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern. (Urteil C-117/13)


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