Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers
BGH – Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 19. März 2015 entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haftet. (Urteil I ZR 94/13)
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