Digitaler Hausfriedensbruch
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme unter Strafe gestellt wird. Danach sollen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme die Rechtsgedanken der §§ 123 und 248b StGB in die digitale Welt übertragen und ein neuer § 202e geschaffen werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare