Klage gegen Facebook Ireland
EuGH – Herr Schrems kann wegen eigener Ansprüche in Österreich Klage gegen Facebook Ireland erheben. Hingegen kann er nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbraucher den Verbrauchergerichtsstand in Anspruch nehmen, um die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen. (Urteil C-498/16)
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